Messerattacke auf Vater: Bedingte Einweisung

Nach einer Messerattacke auf seinen Vater ist ein 26-jähriger Kärntner am Mittwoch wegen versuchten Mordes verurteilt worden. Der Mann leidet an paranoider Schizophrenie. Das Urteil: Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher auf zehn Jahre bedingt.

Der Prozess begann am Mittwoch unter großem Publikumsinteresse. Mit einem Messer und einer zerbrochenen Glasflasche hatte der 26-Jährige laut Anklage seinen Vater im August 2017 attackiert und schwer verletzt. Eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher wurde auf eine Probezeit von zehn Jahren nachgesehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, bis zur Rechtskraft des Urteils muss der 26-Jährige in der Psychiatrie bleiben.

Der Geschworenensenat unter dem Vorsitz von Richter Oliver Kriz stellte eine Reihe von Bedingungen für die Nachsicht der Einweisung. So muss der Betroffene auf die Dauer der Probezeit Bewährungshilfe in Anspruch nehmen, darf von sich aus nicht den Kontakt mit dem Vater suchen, muss seine Medikamente regelmäßig einnehmen, eine Psychotherapie machen und sich regelmäßigen psychiatrischen Kontrollen unterziehen. Darüber hinaus muss er seine Therapie einen Monat lang in einer offenen Einrichtung fortsetzen und sich danach um einen Arbeitsplatz bemühen.

Opfer konnte flüchten

Ein Gutachten attestiere ihm „geistige und seelische Abartigkeit, paranoide Schizophrenie und Wahnvorstellungen“, führte Staatsanwalt Marcus Pacher aus. Der 26-Jährige habe Stimmen gehört und über Sex, Mord und Drogen fantasiert. Im August habe sich die Krankheit so zugespitzt, dass der Betroffene beschlossen habe, seinen Vater zu ermorden. Er habe wie besessen auf ihn eingestochen, auch als dieser schon stark geblutet habe. Das Opfer habe nur überlebt, weil es flüchten konnte. Der Staatsanwalt forderte, der 26-Jährige müsse in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden, da andernfalls weitere schwere Straftaten zu erwarten seien.

Anwalt: Vater hat Sohn verziehen

Verteidiger Hans Gradischnig erklärte, sein Mandant sei zum Zeitpunkt der Tat nicht zurechnungsfähig gewesen, das sei richtig. Dem Angeklagten tue die Tat jetzt aber leid und er habe sich mit dem Vater ausgesöhnt. Dieser habe ihm verziehen und werde auch nicht aussagen. Weiters sagte der Anwalt, durch die Behandlung im Krankenhaus habe sich der Zustand des Angeklagten deutlich gebessert. Er sei nicht mehr gewalttätig und gefährlich und müsse nicht unbedingt in eine Anstalt eingeliefert werden. Gradischnig sprach sich deswegen für die bedingte Einweisung aus.

Staatsanwalt meldet Berufung an

Der Angeklagte bekannte sich schuldig. An die Tat selbst könne er sich nicht mehr erinnern, erklärte er in der Befragung durch den vorsitzenden Richter Oliver Kriz. Derzeit befinde er sich weiterhin im Klinikum zur Behandlung und bekomme Medikamente.

Das Gericht folgte der Meinung des psychiatrischen Gutachters, der die Voraussetzungen für eine bedingte Nachsicht der Unterbringung als gegeben ansah. Der Staatsanwalt meldete Berufung an und stellte den Antrag, dass der 26-Jährige wegen Tatausführungsgefahr im Klinikum Klagenfurt bleibt. Das Gericht folgte dieser Ansicht.

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