Acht Monate bedingt nach Überholmanöver

Wegen schwerer und grob fahrlässiger Körperverletzung ist am Dienstag ein 19-Jähriger am Landesgericht Klagenfurt zu einer bedingten Haftstrafe von acht Monaten verurteilt worden. Bei einem riskanten Überholmanöver kam es zu einem schweren Unfall.

Laut Anklage verletzte der junge Angeklagte im März des Vorjahres bei einer Schlägerei vor einer Disco seinen Kontrahenten schwer. Zwei Monate später, im Mai 2017, verursachte er bei einem riskanten Überholmanöver in St. Filippen einen schweren Verkehrsunfall, bei dem mehrere Menschen verletzt wurden - mehr dazu in Riskant überholt: Frontalzusammenstoß (kaernten.ORF.at; 7.5.2017).

Frontalzusammenstoß St Filippen

FF Brückl

Drei Pkws und zwei Traktoren überholte der 19-Jährige

Der Angeklagte zeigte sich zu allen Punkten geständig, es tue ihm Leid, sagte er zu Richter Gernot Kugi. Am Dienstag fand die Fortsetzung der Hauptverhandlung statt. Ein Freund des 19-Jährigen wurde als Zeuge zu der Schlägerei vor einer Klagenfurter Großdiskothek befragt. Er gab an, vom Opfer gewürgt worden zu sein. Der Angeklagte habe nur helfen wollen und dem Kontrahenten einen Faustschlag ins Gesicht versetzt.

Staatsanwalt Markus Kitz glaubte diese Nothilfevariante nicht, zu widersprüchlich seien die Aussagen. Auch der Zeuge habe gegenüber der Polizei etwas anderes ausgesagt. Der Zeuge sagte, er sei stark alkoholisiert gewesen und habe keine Luft bekommen. Daher habe er nur gehört, wie sein Freund dazwischen ging. Gesehen habe er das nicht, da er zwischendurch die Augen zugemacht habe, sagte der Zeuge aus.

Schwer Verletzte nach Unfall

Nur zwei Monate später überholte der Angeklagte mit weit überhöhter Geschwindigkeit und einem nicht zum Verkehr zugelassenen Fahrzeug auf der Görtschitztalstraße mehrere Pkws und Zugmaschinen. Es kam zu einem Frontalzusammenstoß mit dem Wagen eines Pensionisten. Mehrere Personen wurden verletzt, eine Frau schwer.

Das Urteil lautete bei einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren auf acht Monate bedingt sowie eine Geldstrafe in Höhe von 960 Euro. Dem Opfer der Schlägerei muss er zusätzlich 500 Euro bezahlen. Der Angeklagte nahm das Urteil an, auch der Staatsanwalt verzichtet auf Rechtsmittel. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Mildernde Umstände

Das Gefängnis bleibt dem Angeklagten vorerst erspart, da er bei dem Unfall nicht alkoholisiert war und in letzter Sekunde weggelenkt, also versucht habe den Schaden so gering wie möglich zu halten, als ihm das Ausmaß seiner Handlung bewusst wurde. Außerdem wurde er selbst schwer verletzt, spürte laut seinem Verteidiger also am eigenem Leib, wie sich überhöhte Geschwindigkeit auswirken könne. Außerdem milderte das Alter des Angeklagten und die bisherige Unbescholtenheit das Urteil.