Rezepte gefälscht: 20 Monate Haft

Wegen sechs Delikten hat sich am Montag ein 30-jähriger Kärntner vor Gericht verantworten müssen. Er hatte unter anderem Rezepte gefälscht und versucht, Medikamente zu stehlen. Er wurde zu 20 Monaten Haft verurteilt.

Urkundenunterdrückung, versuchte Weitergabe von Falschgeld, versuchter schwerer Betrug, Urkundenfälschung, Einbruchsdiebstahl und ein Verstoß gegen das Waffengesetz wurden dem Mann außerdem vorgeworfen. Erst im Frühling 2017 war er bedingt aus dem Gefängnis entlassen worden, während der Probezeit wurde er aber bald rückfällig.

Unter anderem versuchte er, mit gefälschten Arztrezepten Medikamente zu bekommen. In einem Krankenhaus nahm er Arzneimittel aus einem Schrank, wurde aber von einem Pfleger erwischt, der ihn festhielt. Bei einer Hausdurchsuchung bei dem 30-Jährigen wurden zwei gefälschte 100-Euro-Scheine gefunden: Überbleibsel von einem Drogenkauf, bei dem er hereingelegt wurde, rechtfertigte sich der Mann in seiner Einvernahme durch Richter Christian Liebhauser-Karl.

Seit zehn Jahren Drogenersatzprogramm

Seit zehn Jahren ist der Angeklagte in einem Drogenersatzprogramm, einige der Taten habe er aus „Angst vor einem Entzug“ begangen, sagte er. 70 Milligramm eines Substitutionswirkstoffes nimmt der 30-Jährige täglich. „Das ist die oberste Grenze für dieses Medikament. Sie sind jetzt seit 2008 in diesem Programm. Gibt es da kein Therapieziel, eine Reduzierung zum Beispiel?“, fragte Liebhauser-Karl. „Da gibt es keine Gespräche über Ziele, kein Arzt fragt dich“, antwortete der 30-Jährige. „Also nimmt man das einfach ein und ist ruhiggestellt?“, fragte der Richter weiter. „Ja, so in der Art“, meinte der Angeklagte.

Für drei Jahre zurück ins Gefängnis

Der 30-Jährige war zu allen Vorwürfen geständig, was ihm auch mildernd zugutekam. „Bei einer Strafdrohung von bis zu fünf Jahren Haft ist das eine Strafe, die im Rahmen relativ weit unten liegt“, erläuterte Liebhauser-Karl das Urteil. Erschwerend sei jedoch der rasche Rückfall gewesen, weshalb auch die bedingte Entlassung widerrufen wurde, der Mann muss nun also für knapp drei Jahre ins Gefängnis.

Der Angeklagte nahm das Urteil an, auch Staatsanwältin Johanna Schunn erklärte Rechtsmittelverzicht, das Urteil ist damit rechtskräftig.