Indexklausel: Kunden erhalten Geld zurück

Nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) muss ein Bauträger nach fünf Jahren vier Kärntner Kunden insgesamt 15.000 Euro zurückzahlen. In den Verträgen war eine so genannte Baukostenindexklausel enthalten, das ist laut OGH rechtswidrig.

Der Fall beschäftigt die Konsumentenschützer der Kärntner Arbeiterkammer (AK) seit fünf Jahren. Die Konsumenten unterschrieben 2012 bei einem Kärntner Bauträger Verträge, die eine so genannte Baukostenindexklausel enthielten.

„Die Baukostenindexklausel besagte, dass der Käufer Kosten – wie öffentliche Gebühren, Steuern und nach Vertragsabschluss in Kraft tretende gesetzliche Vorschriften – zu tragen habe, die den Aufwand des Verkäufers nachweislich erhöhen würden“, sagte AK-Konsumentenschützer Herwig Höfferer. Die Klausel bezahlten die Konsumenten – abhängig von der Wohnungsfläche – mit 2.400 bis 4.800 Euro.

OGH erklärte Klausel für rechtswidrig

Bereits 2015 wurde diese Klausel nach einer Klage der Bundesarbeitskammer beim Obersten Gerichtshof (OGH) für rechtswidrig erklärt, da sie „für Konsumenten gröblich benachteiligend ist“.

Nach dem Urteil des OGH folgte die Androhung einer weiteren Klage und eine Rückforderung der Kosten durch die Arbeiterkammer Kärnten beim Kärntner Bauträger. Dieser lenkte nun ein und überwies die Kosten von insgesamt 15.000 Euro an die vier Wohnungseigentümer. Die Arbeiterkammer Kärnten erwartet weitere Anfragen, da, so Höfferer, das Thema auch andere Wohnungseigentümer betreffe.