Datenschutz: Vereine hoffen auf Ausnahmen

Ab 25. Mai muss in Österreich die EU-Datenschutz-Grundverordnung umgesetzt sein. Der Präsident des Kärntner Fußballverbandes, Klaus Mitterdorfer, ersucht die Bundespolitik um Erleichterungen für Amateur-Sportvereine.

Geburtsdaten, Adressen, Telefonnummern, wohl jeder Verein hat Daten seiner Mitglieder gesammelt oder gespeichert. Ab 25. Mai gelten dafür EU-weit aufwändige Regelungen in der Datenschutz-Grundverordnung. Sie soll den besseren Schutz der Privatsphäre vor allem im Internet gewährleisten und das EU-weit einheitlich.

Ab dann müssen auch Amateur-Sportvereine oder etwa Freiwillige Feuerwehren ein Verzeichnis erstellen und aktuell halten, wie sie mit personenbezogenen Daten konkret umgehen und wie diese gesichert sind. Vorgesehen sind auch ein eigener Datenschutzbeauftragter, technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen. Mit externen Dienstleistern müssen schriftliche Vereinbarungen abgeschlossen werden.

Hohe Geldstrafen bei Zuwiderhandeln

Bei Fehlern oder Verstößen gegen den Datenschutz gibt es eine Meldepflicht an die Betroffenen und an die Datenschutzbehörde. Bei Nichteinhaltung zumindest theoretisch auch drastische Geldstrafen von bis zu 20 Millionen Euro. Für ehrenamtlich geführte Vereine werde das eine große Belastung, warnt der Präsident des Kärntner Fußballverbandes, Klaus Mitterdorfer: „Ich glaube schon, dass, wenn man das nicht abmildert und abschwächt für die Ehrenamtlichkeit von Vereinen ein nicht zu bewältigender organisatorischer Aufwand ist, der die Funktionäre verunsichert. Der Rechtsunsicherheit schafft und der einfach nicht bewältigbar ist.“

Mittersdorfer appelliert an Minister

Als Präsident für 185 Kärntner und Osttiroler Fußballvereine richtete Mitterdorfer ein Schreiben an Bundeskanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler und Sportminister Heinz-Christian Strache, sowie einige weitere Minister mehr, in dem er um Erleichterungen für Vereine ersucht. „Vielleicht kann man sogar gesetzlich regeln, dass viele Themen, die die Datenschutz-Grundverordnung vorsieht gemeinnützige Vereine nicht zu erfüllen haben oder in deutlich abgeschwächter Form.“ Denkbar sei auch, dass ein Großteil - zum Beispiel die Fachverbände - das übernehmen können. „Aber für die einzelnen Vereine sind die Vorgaben dieser EU-Norm durch deutlicht zu groß und werden viele Menschen davon abhalten, soziale Aufgaben zu übernehmen.“

Für die Mitgliedsvereine im Kärntner Fußballverband kündigte Mitterdorfer einen Leitfaden zu den wichtigsten neuen Datenschutz-Bestimmungen an.

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