Korruptionsermittlungen werden geprüft

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat ihre Ermittlungen in zwei Verfahren aus dem Umfeld der Kärntner Freiheitlichen abgeschlossen. In der Causa Seenkauf und im Verfahren zu Bauaufträgen an Ex-Landeshauptmann Gerhard Dörfler würden nun Beweisergebnisse geprüft.

Nach Abschluss der Erhebungen würden Vorhabensberichte erstellt, sagte Behördensprecher Rene Ruprecht Montag zur APA.

Land soll Millionen zuviel für Seen gezahlt haben

Die Causa Seenkauf war 2015 öffentlich hochgekocht, nachdem die frühere niederösterreichische Landesrätin Elisabeth Kaufmann-Bruckberger ausgesagt hatte, im Jahr 2007 fast 700.000 Euro Schmiergeld an das damalige BZÖ, bzw. auch an Jörg Haider persönlich weitergeleitet zu haben.

Das Geld floss angeblich beim Ankauf von Seeimmobilien durch das Land Kärnten von ÖGB und Bawag. Der Rechnungshof stellte 2013 fest, dass die Immobilien am Hafnersee, Maltschacher See und Ossiacher See um zehn bis zwölf Millionen Euro zu teuer gekauft worden waren. Außerdem seien die Nebenkosten zu hoch gewesen. Die WKStA leitete daraufhin Ermittlungen ein - mehr dazu in Land klagt Gutachter in Causa Seenkauf (kaernten.ORF.at; 4.10.2017).

Dörfler als Bundesrat nach Vorwürfen zurückgetreten

Das Verfahren gegen Dörfler ist vergleichsweise jung. Im Prozess wegen einer BZÖ-Wahlkampfbroschüre auf Landeskosten im Jahr 2017 wurde öffentlich, dass Dörfler als Straßenbaureferent Entscheidungen der Fachabteilung per Weisung abgeändert hatte. Dadurch seien Zuschläge an andere Firmen erteilt worden als an jene, welche die Beamten als Bestbieter ermittelt hatten. Dörfler hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und war als Bundesrats-Abgeordneter zurückgetreten.

Bericht zur Ideenschmiede wird geprüft

In der Causa „Ideenschmiede“ geht es um eine FPÖ-nahe Werbeagentur, über die Geld aus Aufträgen des Landes an die Freiheitlichen weitergeleitet worden sein soll. Auch diese Ermittlungsschritte würden geprüft und dann über die weitere Vorgehensweise entschieden, heißt es. Es fehle allerdings noch ein Abschlussbericht der Polizei. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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