Prozess wegen Kindesentführung neu aufgerollt

Ein Prozess gegen einen 73-jährigen Kärntner, der versucht haben soll, eine Elfjährige in sein Auto zu zerren, ist am Donnerstag wieder aufgerollt worden. Das erste Urteil von 15 Monaten Haft wurde wegen eines Feststellungsmangels aufgehoben.

Der Mann soll im Jahr 2014 versucht haben, ein damals elfjähriges Mädchen zu seinem Auto zu zerren. Die Verhandlung wurde für die Ladung weiterer Zeugen vertagt. Der Mann stand in der Causa bereits einmal vor Gericht und wurde zu 15 Monaten Haft, davon fünf Monate unbedingt, verurteilt. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte hatten damals Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht Graz hob den Schuldspruch schließlich wegen eines Feststellungsmangels auf, weshalb der Prozess wiederholt werden muss.

„Ganz normal, wenn sie gut ausschaut“

Der Vorfall soll sich laut Anklage, vertreten durch Staatsanwalt Christian Pirker, im Oktober 2014 zugetragen haben. Der Mann soll dem Mädchen am Schulweg aufgelauert und es an den Armen gepackt haben - die Elfjährige habe sich aber losreißen und ihre Mutter verständigen können. Wie schon bei der ersten Verhandlung bekannte sich der Mann nicht schuldig, gab aber zu, sich von jungen Mädchen angezogen zu fühlen: „Ich bin nicht abgeneigt, aber ab einem gewissen Alter. Wenn eine 16, 15 oder 14 ist, dann ist das ja ganz normal, wenn sie gut ausschaut“, sagte der 73-Jährige in seiner Einvernahme durch Einzelrichter Christian Liebhauser-Karl.

Foto von Natascha Kampusch

Befremdliches hatte auch die Hausdurchsuchung bei dem Mann zutage gefördert: In seiner Dusche hatte der 73-Jährige mehrere Fotos von Mädchen aufgehängt, auch ein Foto von Natascha Kampusch hatte der Mann an der Wand. „Können Sie mir erklären, warum Sie ein Bild von Natascha Kampusch aufhängen?“, fragte Liebhauser-Karl weiter. „Das habe ich aus der Zeitung ausgeschnitten, sie ist ja ein fesches Dirndl“, antwortete der 73-Jährige, der auch anklingen ließ, dass er in diesem Fall nicht an eine Entführung geglaubt hatte: „Ich war bei der Kampusch-Geschichte nicht dabei. Ich denke mir aber, dass es sein kann, dass sie mit dem Entführer unter einer Decke gesteckt ist.“

Das griff auch der Gutachter auf, der dem Angeklagten eine pädophile Neigung attestierte: „Die Mädchenbilder unter der Dusche, seine Vorliebe für junge Mädchen und seine Aussagen zum Fall Kampusch - das ist mit dem Persönlichkeitsbild des Angeklagten in Einklang zu bringen.“

Mutter kannte Verdächtigen von Kindheit an

Schwer belastet wurde der 73-Jährige von der Mutter des Mädchens: „Als ich selber jung war, das war zur Hauptschulzeit, hat er mehrmals probiert, mich in sein Auto zu locken. Einmal wollte er mich sogar an meinem Pullover ins Auto zerren. Deshalb habe ich auch meine Tochter vor dem Mann gewarnt.“ Und: „Die ganze Dorfgemeinschaft weiß, wie er ist.“

Als Zeugin sagte am Donnerstag auch die Polizistin aus, welche die Elfjährige als erste befragt hatte. „Ich hatte keine Zweifel am Wahrheitsgehalt ihrer Aussagen“, sagte die Polizistin, vergleiche man das Mädchen mit dem Beschuldigten, so sei das Mädchen „definitiv klarer im Kopf“ gewesen. Am nächsten Verhandlungstag sollen mehrere Entlastungszeugen vor Gericht aussagen, die der 73-Jährige beantragt hatte.

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