NS-Postings: Zehn Monate bedingte Haft

Eine 32-jährige Kärntnerin ist am Montag wegen des Vorstoßes gegen das Verbotsgesetz zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Sie stellte auf Facebook mehrmals Videos und Bilder online, die NS-Verbrechen leugneten.

Die Angeklagte platzierte auf ihrer Facebook-Seite im Juni 2017 YouTube-Videos und Fotos mit Kommentaren wie „KZ-Lüge“, „Lüge über die angeblich Ermordeten“ sowie antisemitischen Inhalten. Die Angeklagte bekannte sich am Montag vor dem Geschworenensenat schuldig. „Ich hab’s gemacht“, sagte sie in der Einvernahme durch die Vorsitzende des Schwurgerichts, Richterin Michaela Sanin. Aber sie habe sich nichts dabei gedacht.

Sie habe die Beiträge gar nicht angesehen, sondern nur weitergeleitet. Alles sei ein Missverständnis. „Ein Missverständnis - sechsmal hintereinander?“, fragte die beisitzende Richterin Ute Lambauer. Ein Facebook-Freund habe sie dazu überredet, antwortete die Angeklagte. Mit den NS-Gräueln habe sie sich erst hinterher intensiv beschäftigt und wisse, dass Menschen in den Konzentrationslagern ermordet wurden. Sie wolle in Zukunft nie mehr wieder etwas mit dieser Thematik zu tun haben, sagte die Frau weinend.

Wegen ähnlicher Postings gesperrt

Sie habe außerdem vorher nicht gewusst, dass es Internetkriminalität gebe, sagte die Angeklagte. Wäre es ihr bekannt gewesen wäre, hätte sie das nie getan, erklärte sie. Das sei ein Fehler gewesen und es tue ihr sehr leid. Die Frau war bereits vorher wegen ähnlicher Inhalte gesperrt worden.

Staatsanwältin Marina Murko glaubte der Angeklagten nicht, dass sie keine Ahnung von den von ihr geteilten Inhalten gehabt habe, zumal sie bereits zuvor wegen ähnlicher Postings gesperrt worden war. Ebenso wenig nehme sie der Angeklagten ab, dass diese die darunter stehenden Kommentare nicht gelesen habe, erklärte Murko. Die Staatsanwältin verwies bei der Strafbemessung auch auf die Generalprävention in dieser Frage. So sollten andere Menschen vor der Leugnung des Holocausts abgeschreckt werden.

Verteidiger: „Wollte auf Facebook präsent sein“

Verteidiger Karl Komann gab in seinem Plädoyer zu bedenken, wie viel „Müll“ im Internet angeschwemmt werde. Der eine schaue sich das genau an, der andere weniger. Ein anderer User habe versucht, seine Mandantin mit seinem Gedankengut zu infiltrieren und sie habe die Inhalte bereitwillig geteilt, „einfach um bei Facebook präsent zu sein“, erklärte der Verteidiger und bat um eine milde Strafe.

Die Angeklagte wurde einstimmig zu zehn Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt. Zur Strafbemessung erklärte Richterin Sanin, erschwerend sei die Wiederholung der Straftat durch sechs Postings zu werten gewesen. Mildernd habe sich die bisherige Unbescholtenheit und das reumütige Geständnis ausgewirkt. Der Verteidiger meldete Rechtsmittelverzicht an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.