Hypo-Prozess: Expertise zu „Blok 67“ berichtigt

Im Hypo-Prozess zur Causa „Blok 67“ am Landesgericht Klagenfurt hat am Dienstag der Gutachter das serbische Bauprojekt aus dem Jahr 2006 beurteilt. Er revidierte Teile seines ursprünglichen Gutachtens.

Angeklagt sind die damaligen Hypo-Vorstände Wolfgang Kulterer und Günter Striedinger sowie der Steuerberater Hermann Gabriel. Der Staatsanwalt wirft ihnen versuchte und vollendete Untreue mit einem Schaden von insgesamt neun Millionen Euro vor. Drei Millionen Euro davon definierte er in einer modifizierten Anklage als eingetretenen Schaden und sechs Millionen Euro als Versuchsschaden.

Drei Millionen Euro Kredit für Planung gewährt

Eine Gesellschaft, bestehend aus Gabriel und dem größten serbischen Konzern Delta, hatte die Ausschreibung für die Errichtung einer Wohn- und Geschäftssiedlung in Belgrad für den Universitätssport-Wettbewerb „Universiade 2009“ gewonnen. Nach der Veranstaltung sollten die Immobilien gewinnbringend verkauft werden. Die Hypo gewährte dieser Gesellschaft „Blok 67 d.o.o.“ einen Kredit für Planungskosten in Höhe von drei Millionen Euro, sowie Haftungen von schlussendlich 54 Millionen Euro.

Gutachter Josef Schima war bei seiner ursprünglichen Expertise davon ausgegangen, dass die Projektgesellschaft der Errichtungsgesellschaft der Universiade, „UB 2009“, und der Stadt Belgrad bedingungslose Garantien, die diese jederzeit hätten ziehen können, eingeräumt hat. In einem solchen Fall wären Kredit und Haftungsgarantien wirtschaftlich nicht vertretbar und die Risiken für die Bank zu groß gewesen, so Schima.

Gutachter: Garantie doch an Bedingungen gebunden

Im Laufe der Hauptverhandlung habe sich aber herausgestellt, dass diese Garantien an klar definierte Bedingungen gebunden gewesen seien, erklärte der Gutachter. In diesem Fall sei „das Risiko der Bank überschaubar“ gewesen. Er hätte die diesbezüglichen Verträge zwischen der „Blok 67“ und der Stadt Belgrad für sein Gutachten nicht gewürdigt, räumte er ein. In diesen Verträgen war das stufenweise Fälligwerden von Haftungssummen festgeschrieben, für den Fall, dass der Projektwerber im Laufe des Baufortschritts bestimmte Vereinbarungen nicht einhielt. Diese Haftungen wurden nie schlagend, sagte Schima auf eine entsprechende Frage.

Im Zuge der Erörterung des Gutachtens wiesen die verhandlungsführenden Richter, Lisa Kuschinsky als Vorsitzende des Schöffensenats und Uwe Dumpelnik als beisitzender Richter, Unterbrechungen und Fragen durch Staatsanwalt Andreas Höbl zurück, der ihnen mehrfach ins Wort fiel und die Richterin zu der Äußerung „Ich habe den Eindruck, wir waren in den letzten Stunden nicht im selben Verhandlungssaal“ veranlasste.

Urteil für Donnerstag geplant

Die Hauptverhandlung wurde auf übermorgen, Donnerstag, vertagt. Für diesen Tag ist das Urteil in den gemeinsam verhandelten Fällen „Blok 67“ und „Hilltop“ geplant.

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