HCB wird Gerichte länger beschäftigen

Bei den Wietersdorfern wird am Mittwoch das letzte stark verseuchte Heu zur Verwertung nach Deutschland abtransportiert. Die Gerichte werden mit den Folgen des HCB-Skandals aber noch länger zu tun haben.

Durch die Kombination von Lkws und Bahn sei es möglich gewesen, den Zeitplan einzuhalten, hieß es am Dienstag von den Wietersdorfern. Insgesamt wurden seit vergangenen Dienstag 3.000 Tonnen der roten Fraktion abtransportiert - mehr dazu in Abtransport von HCB-Heu begonnen. Nun werde mit dem Abtransport der sogenannten gelben Fraktion, die 17 Gramm HCB beinhalten, begonnen. Auch diese 4.000 Tonnen sollen nach Deutschland geführt werden. Am Montag gab es die Verhandlung zur Fristverlängerung des Zwischenlagers für die HCB-belasteten Heuballen auf dem Gelände der Wietersdorfer Zementwerke.

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ORF

Seit einer Woche wurden die stärker belasteten Heuballen abtransportiert

Mehr als 20 Zivilverfahren anhängig

Mehr als drei Jahre nach Bekanntwerden des HCB-Skandals sind Behörden und Gerichte noch immer mit der Causa beschäftigt. Mehr als 20 Zivilverfahren um Schadenersatz sind seit Bekanntwerden des HCB-Skandals im Görtschitztal bei Gericht anhängig.

Der Verfahrensstand sei unterschiedlich, sagte Gerichts-Pressesprecherin Eva Maria Jost-Draxl, bei einigen seien die Sachverständigen bereits ausgewählt worden, bei anderen sei man noch auf der Suche. Die Gesamtsumme der Schadenersatzforderungen wird vom Gericht mit rund acht Millionen Euro beziffert.

Großeinsatz von Gutachtern und Experten nötig

Das Procedere rund um die Prozesse erfordert einen Großeinsatz von Sachverständigen und Gutachtern, sagte Jost-Draxl. Bei den Prozessen um Schadenersatz für mögliche körperliche Beeinträchtigungen durch das HCB müsse von jedem Betroffenen noch einmal Blut abgenommen und im Labor untersucht werden. Erst dann könne ein Toxikologe aufgrund der Befunde abschätzen, ob Schäden entstanden oder noch zu erwarten sind. Bei Schadenersatzforderungen für psychische Schäden müssen Psychiater und Neurologen als Gutachter bestellt werden.

Völlig andere Fachleute werden für jene Zivilverfahren gebraucht, bei denen es um die mögliche Wertminderung von Liegenschaften geht. Hier müssen zunächst einmal Chemiker bestellt werden, die die benötigten Bodenproben durchführen. Danach sind die Liegenschaftsbewerter am Wort. Sie sollen auf Basis der chemischen Analysen feststellen, ob eine Wertminderung eingetreten ist oder ob es zu Verzögerungen beim Holzzuwachs in den betroffenen Wirtschaftswäldern kommt.

Ermittlungen auch noch wegen Strafprozess

Neben dem Zivilverfahren könnte es auch noch zu einem Strafprozess im Zusammenhang mit dem HCB-Skandal kommen. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt ermittelt gegen acht Personen und gegen die Firma Wietersdorfer. Bei den Personen handelt es sich um Mitarbeiter des Zementwerkes und des Landes Kärnten.