Brandstiftung: Zwei Jahre Haft für Jungbauern

Ein 22-jähriger Jungbauer ist am Dienstag wegen Brandstiftung zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt worden. Er soll 2016 das Feuer am elterlichen Hof bei Nötsch gelegt haben. Er selbst wurde bei dem Feuer lebensgefährlich verletzt. Vor Gericht sagte er, er könne sich an nichts erinnern.

In der Nacht zum 11. April 2016 brach im Wirtschaftsgebäude eines Hofes in Saak bei Nötsch ein Großbrand aus. Ein Übergreifen der Flammen auf das Wohnhaus und Nebengebäude konnte von der Feuerwehr verhindert werden. Der damals 20-jährige Jungbauer wurde lebensgefährlich verletzt, er hatte versucht, Tiere aus dem Stall zu retten, einige verendeten aber. Er musste aufgrund der Verbrennungen ins AKH Wien geflogen werden. Es sei ein Wunder, dass er noch lebt, sagte Richter Michael Schofnegger am Dienstag.

Brand Stall Nötsch

ORF/Marco Mursteiner

Der Stall brannte völlig ab

Ermittlungsergebnis Brandstiftung

Der Verletzte konnte erst zwei Monate nach dem Brand befragt werden, er sagte, er könne sich an nichts erinnern. Er habe den Brand gelegt, so die Anklage unter Staatsanwältin Tina Frimmel-Hesse, und damit seine Mutter, die sich im Wohnhaus aufhielt, sowie Nachbarn in Lebensgefahr gebracht. Der Brand sei an zwei Stellen ausgebrochen, die Ermittler gehen daher von Brandbeschleuniger aus. Am Dienstag bekannte sich der Angeklagte nicht schuldig und gab an, sich an nichts erinnern zu können.

Er sei zuvor in einem Gasthaus gewesen, habe einiges getrunken, war aber nicht so alkoholisiert, dass er nicht mehr die fünf Minuten Wegstrecke nach Hause hätte gehen können. Dann habe er den Warmwasserofen im Heizraum eingeheizt und danach verdächtige Geräusche im Hof gehört. Danach habe er einen Filmriss. Er könne sich erst wieder an das Aufwachen im AKH in Wien erinnern.

Zeuge: Bauer völlig aufgelöst

Ein Nachbar berichtete, gegen 23.30 Uhr hellen Rauch und kurz danach Flammen von dem Stall aufsteigen gesehen zu haben. Als er hinkam, sah er den Angeklagten, der „völlig aufgelöst“ nur mit einer Unterhose bekleidet gewesen sei, und die Mutter im Vorhaus des Wohnhauses. Der Zeuge brachte sie sofort ins Freie zu einem Brunnen, weil er Angst gehabt habe, dass auch das Wohnhaus in Flammen aufgehen könnte.

Dort fand ein Feuerwehrmann die beiden. Er habe den Angeklagten zum Nachbarn gebracht und die Rettung gerufen, sagte er. Weiters berichtete der Zeuge von einem „gewaltigen Brandgeschehen“, 150 Feuerwehrleute seien im Einsatz gewesen, um das Wohnhaus zu sichern. Das Stallgebäude sei komplett in Flammen gestanden und nicht mehr zu retten gewesen.

Mit Bewirtschaftung des Hofes überfordert

Die Zeugenbefragung gestaltet sich langwierig. Mutter und Bruder des Anklagten machten von ihrem Recht Gebrauch, nicht aussagen zu müssen, weil sie verwandt sind. Die Wirtin des Gasthauses bestätigte, dass der Jungbauer nicht stark alkoholisiert gewesen sei, als er ihr Gasthaus verließ. Der Nebenerwerbshof ist schuldenfrei, der Angeklagte hat ihn zwei Jahre vor dem Großbrand von seinem Großvater geerbt. Es liegt allerdings ein Veräußerungs- und Belastungsverbot auf dem Hof.

In den Zeugenaussagen spiegelt sich wider, dass sich der junge Mann mit der Bewirtschaftung des Hofes überfordert fühlte, er habe keine Hilfe gehabt. Die Mutter sei laut Aussagen des Angeklagten zudem eine Alkoholikerin, deshalb sei es immer wieder zu Streit gekommen. Wenige Monate vor der Tat habe der Angeklagte im Zuge einer Auseinandersetzung mit seiner Mutter die Küche zertrümmert.

Mutter meldete den Brand und beschuldigte Sohn

Ansonsten wird er als unauffällig und nicht gewalttätig beschrieben. War eine unerfüllte Liebe der Auslöser - auch das lässt sich nicht bestätigen. Er habe sich von einer ehemaligen Schulkollegin zwar mehr erhofft, aber sich dann doch mit einer Freundschaft zufriedengegeben. So lautete zumindest die Aussage der jungen Frau als Zeugin vor Gericht. Mit ihr hatte er eine Stunde vor dem Brand noch telefoniert - alles unauffällig und wie immer.

Kurz bevor die Verhandlung zu Mittag überraschend unterbrochen wurde, spielte Richter Schofnegger noch ein Tonbandprotokoll der Polizei ab. Die Stimme der Mutter ist zu hören, wie sie wegen des Brandes die Feuerwehr alarmiert, und wie sie wörtlich unter anderem sagt: „Mein Sohn hat den Stadl in Brand gesetzt.“

Lob für Einsatz der Feuerwehren

Am Nachmittag kamen ein medizinischer Gutachter und ein weiterer Brandsachverständiger zu Wort. Nur dem Einsatz von 150 Feuerwehrleuten sei es zu verdanken, dass das Wohnhaus und weitere 20 Gebäude im dicht besiedelten Gebiet vor den Flammen gerettet werden konnten, sagte der Gutachter. Er habe selten eine so hervorragende Arbeit einer Feuerwehr gesehen, fügte er noch hinzu.

Zu dem Einwand des Verteidigers, dass die Brandspürhunde keine brandunterstützenden Mittel aufspüren hätten können, meinte der Sachverständige, die Hunde seien von den Tierkadavern im Stall abgelenkt worden.

Haft auf drei Jahre bedingt

Das Gericht sah es schließlich als erwiesen an, dass der Mann vor zwei Jahren den Stall seines Hofes angezündet hatte. Er wurde zu zwei Jahren Haft, allerdings auf drei Jahre bedingt, verurteilt. Als mildernd wertete das Schöffengericht, dass der junge Mann unbescholten und zum Tatzeitpunkt erst 20 Jahre alt war. Darüber hinaus sei es kein Versuch eines Versicherungsbetrugs gewesen, der Angeklagte sei lebensgefährlich verletzt worden und werde bleibende Schäden davontragen, so der Richter.

Rechtsanwalt Walter Vasoll hatte einen Freispruch für seinen Mandanten gefordert. Die Staatsanwaltschaft sei das Motiv schuldig geblieben, erklärte er. Es habe keine Schulden gegeben und der Angeklagte hätte niemals die Tiere im Stall gefährden wollen. Dazu meinte der Richter, Motivforschung sei nicht Aufgabe des Schöffensenats, aber Motive seien vorhanden. Da gebe es ein Verhältnis zu einer jungen Frau, das nicht erwidert wurde, oder auch die Streitigkeiten mit der Mutter. Die Verteidigung erbat Bedenkzeit. Auch die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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