2,5 Jahre Haft wegen Betrugs um Bauprojekte

Ein 39-jähriger Kärntner ist am Freitag erneut wegen schweren Betrugs vor Gericht gestanden. Es geht um Bauprojekte in der Slowakei, mit denen Unternehmer betrogen wurden. Der OGH hatte das erste Urteil aufgehoben, die Strafe wurde auf 2,5 Jahre reduziert.

Der Mann wurde in diesem Zusammenhang bereits im Vorjahr zu dreieinhalb Jahren verurteilt - mehr dazu in Zwei Schuldsprüche bei Betrugsprozess (kaernten.ORF.at; 26.6.2017). Der Oberste Gerichtshof hob das Urteil auf, weil die Gewerbsmäßigkeit im Verfahren nicht festgestellt wurde. Daher gab es am Freitag eine neuerliche Verhandlung.

Unternehmen erhofften sich Aufträge

Die vorgeworfenen Betrügereien fanden von 2010 bis 2012 statt. In der Slowakei habe ein besachwalteter Ungar mit Hilfe von Laienschauspielern österreichische Bauunternehmer hereingelegt, wurde vor Gericht ausgeführt. So seien im slowakischen Parlament etwa Treffen mit angeblich hohen Beamten und Politikern inszeniert worden. Für die beworbenen Wohnungssanierungsprojekte sei daraufhin viel Geld von Österreich in die Slowakei geflossen, weil die Unternehmen sich bei den Projekten Aufträge erhofften.

Am Freitag ging es um eine Summe von 4,3 Millionen Euro und sieben geschädigte Firmen. Im ersten Prozess beteuerte der angeklagte Kärntner noch seine Unschuld, diesmal zeigte er sich vor Richterin Michaela Sanin geständig. Sein Verteidiger, Hans Gradischnig, gab jedoch zu Bedenken, dass auch die Geschädigten eine Mitschuld treffen würde, da sie leichtgläubig gewesen seien. Außerdem seien nur 200.000 Euro direkt an den angeklagten geflossen. Das restliche Geld sei irgendwo in der Slowakei versickert.

Strafe um ein Jahr reduziert

Oberstaatsanwalt Florian Farmer von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sagte, es sei fragwürdig, wie reumütig das jetzige Geständnis sei. Immerhin könne man die Geldflüsse nachweisen, die Schuld sei somit erwiesen. Nach einer kurzen Beratungszeit wurde die Strafe von dreieinhalb Jahren um ein Jahr reduziert. Der Kärntner muss nun zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Sein Anwalt erbat drei Tage Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Der verurteilte Hauptangeklagte aus Ungarn sitzt bereits eine fünfjährige Haftstrafe in Österreich ab. Ein dritter Mitangeklagter wurde im Vorjahr freigesprochen.

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