Schuldspruch für „Amokfahrt“

Der Streit mit seiner Ex-Freundin bei einem Zeltlager hat für einen 23-Jährigen aus dem Bezirk St. Veit mit einem Schuldspruch vor Gericht geendet. Aus Wut stieg er stark alkoholisiert ins Auto und fuhr los. Vier Personen wurden verletzt.

Vor Gericht sagte der Angeklagte, dass er sich nur noch wenige Details des Vorfalls vom 5. Juni 2017 erinnern könne. Er sei damals in einer Ausnahmesituation gewesen. Anhand von Zeugenaussagen konnte rekonstruiert werden, dass bei einer Grillparty auf einem Privatgrundstück die ganze Nacht über ausgelassen gefeiert wurde bis die Stimmung plötzlich kippte. Der 23 Jahre alte Angeklagte wollte das Beziehungsende mit seiner Freundin nicht wahrhaben und stieg - stark alkoholisiert - in sein Auto, das unmittelbar neben dem Zeltlager geparkt war.

Mit Auto auf Freunde zugefahren

Seine Freunde wollten den Mann noch davon abhalten und stellten sich vor das Auto. Einer von ihnen sprang sogar auf den Wagen und hielt sich am Dach fest. Der 23-Jährige fuhr trotzdem los. Nur mit einem Sprung zur Seite konnte sich einer der Freunde in Sicherheit bringen. Der Freund am Autodach konnte sich nur einige Meter festhalten und stürzte dann auf den Boden. Der Angeklagte fuhr weiter, stürzte in der Folge rund 300 Meter über eine Böschung und wurde im Auto eingeklemmt. Als ihm seine Freunde über die steile Böschung zu Hilfe eilten gab es die nächsten Verletzten: Eine junge Frau brach sich dabei den Fuß. Der Autolenker wurde schwer verletzt und musste vom Rettungshubschrauber ins Krankenhaus geflogen werden. Drei weitere Personen mussten ebenfalls im Krankenhaus behandelt werden - mehr dazu in Fahrzeugabsturz nach Beziehungsstreit.

Angeklagter: „Hätte nicht passieren dürfen“

Diese 20 Minuten in seinem Leben hätten einfach nicht passieren dürfen, sagte der Angeklagte vor Richterin Marie-Luise Rohr. Schlussendlich wurde er wegen Nötigung, Körperverletzung, fahrlässiger Körperverletzung, sowie Gefährdung der körperlichen Sicherheit zu einer Geldstrafe von 3.900 Euro verurteilt. Außerdem muss er 600 Euro Schmerzensgeld bezahlen. Der 23-Jährige nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.