Finanzbeamter leitete Geld auf sein Konto um

Ein ehemaliger Finanzamtsmitarbeiter ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt wegen Amtsmissbrauchs zu 30 Monaten Haft - zehn davon unbedingt - verurteilt worden. Er soll rund 63.000 Euro Geld auf sein eigenes Konto umgeleitet haben.

Er sei spielsüchtig und leide an einer bipolaren Störung, erklärte der 49-Jährige vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Marie-Luise Rohr. Er habe deshalb mehrere Therapien gemacht, teilweise auch stationär. Vor einigen Jahren sei er, so sein Verteidiger, aber rückfällig geworden, ab da sei es mit ihm bergab gegangen.

An das Geld kam er mit einem Trick. Er benutzte bereits abgeschlossene Akten für Arbeitnehmerveranlagungen, eröffnete das Verfahren neu und trug hohe Steuerabsetzbeträge - etwa für den Nachkauf von Versicherungszeiten - in den Akt ein. Dann änderte er die Zustelladresse für den Bescheid und fügte seine eigene Kontonummer ein. Nach erfolgter Überweisung stornierte er das Verfahren wieder und machte die Datenveränderungen rückgängig.

Prozess Finanz

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Angeklagter vor Gericht

Bank fielen Überweisungen auf

Jahrelang ging das gut, bis seiner Bank die Überweisungen auffielen und sie von dem Finanzbeamten eine Erklärung für die Geldflüsse forderte. Daraufhin erstattete der Mann Selbstanzeige und gestand alles. Das Finanzamt suspendierte ihn und verlangte zudem von ihm auch noch 11.000 Euro Steuernachzahlung für das ergaunerte Geld.

Finanzamt Villach außen

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Finanzamt Villach außen

Zum Prozess wurde der Angeklagte aus der Untersuchungshaft vorgeführt. Er war vor einer Woche festgenommen worden, und zwar wegen Stalkings. Laut Staatsanwalt Christian Pirker hatte er seiner Ex-Freundin Unmengen an Kurznachrichten und Briefen geschrieben und sie dabei bedroht. Genau wegen dieser Vorgangsweise war er bereits im November 2016 zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Er sehe ein, dass er das nicht machen könne und werde die Frau nie mehr belästigen, meinte er bei seiner Einvernahme. Das habe er allerdings bei seiner ersten Verurteilung auch schon versprochen, sagte die Richterin. Diesmal sei es aber total ernst gemeint, er habe in der U-Haft sehr viel Zeit zum Nachdenken gehabt, beteuerte der 49-Jährige.

Die Drohung und Verfolgung seiner Ex-Freundin sei aus Frust in manischen Phasen passiert. „Ich wollte ihre Liebe erzwingen und bin nicht von ihr losgekommen“, begründet er das monatelange Stalken.

Symbolbild Stalking Handy Anonym Anruf

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Anonyme Anrufe am Handy.

Urteil nicht rechtskräftig

Der Schöffensenat verhängte schließlich 30 Monate Haft, zehn davon unbedingt, „damit sie das Haftübel verspüren“, so Richterin Rohr. Mit seinem Einverständnis wird der Mann vom Gericht auch zu einer Psychotherapie verpflichtet. Den Antrag des Staatsanwalts auf Widerruf der bedingten Vorstrafe lehnte das Gericht ab, verlängerte aber die Probezeit auf fünf Jahre. Der Angeklagte erbat drei Tage Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

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