Vorsicht bei Fitnesscenter-Verträgen
Eine Umfrage in den Fitnessstudios in Klagenfurt zeigt, dass es bis zu sechs Mal so viele Anmeldungen gibt wie in anderen Monaten. Manche Betreiber stellen zusätzliches Personal ein, um den Andrang zu bewältigen. Nach einem Schnupper- oder Probetraining geht es meist daran, den Vertrag zu unterschreiben, der dann üblicherweise ein Jahr lang gilt. Die Kostenspanne ist groß: Monatsbeiträge zwischen 19 und 90 Euro sind - je nach Ausstattung und Zusatzangeboten - zu zahlen. Bei Fitnesscenterverträgen gelten Bindungsfristen zwischen zwölf, 24 oder sogar 36 Monaten.
ORF
Unterschiede beim Rücktrittsrecht
Schon bei der Unterschrift gibt es eine juristische Kleinigkeit zu beachten. So spiele zum Beispiel die Örtlichkeit, wo der Vertrag unterzeichnet wird, entscheidend, sagt Jurist Mario Drussnitzer von der Arbeiterkammer Kärnten: "Wenn ich beispielsweise den Vertrag bei mir zu Hause unterschreiben würde kommt ein sogenanntes ‚Außer-Haus-Geschäft‘ zustande. Dann hätte ich noch eine Rücktrittsfrist von 14 Tagen nach der Unterschrift.
ORF
Wenn ich den Vertrag im Fitnesscenter selbst abschließe geschieht das in den zum Betrieb des Unternehmens bestimmten Geschäftsräumlichkeiten. Dann habe ich ein solches Rücktrittsrecht nicht. Sobald die Unterschrift am Vertrag drauf ist ist er auch einzuhalten."
ORF
Fehlt Kündigung verlängert sich Vertrag um ein Jahr
Laut Arbeiterkammer würden sich jetzt zu Jahresbeginn wieder viele Fitnesscenter- Besucher melden, die es verabsäumt haben, ihre Verträge fristgerecht zu kündigen. Dann verlängert sich ihr Jahresvertrag gleich um ein weiteres Jahr, sagt Mario Drussnitzer von der Arbeiterkammer.
Auch immer mehr Senioren entdecken das Training im Fitnessstudio für sich. Mit eigenen Programmen und Trainings zum Beispiel für Herz-Kreislauf-Patienten reagieren die Studios auf die Zielgruppe - mehr dazu in Immer mehr Senioren in Fitnessstudios. Allerdings sollte man als älterer trainingswilliger Fitnesstudiobesucher vorher mit seinem Arzt sprechen. Mögliche - gesundheitliche oder persönliche - Gründe, die zu einer vorzeitigen Auflösung des Vertragen führen könnten, müssen im Vorhinein, bereits bei der Vertragsunterzeichnung, angeführt werden - zum Beispiel eine schwere Krankheit, die während der Vertragslaufzeit auftritt, aber auch eine Schwangerschaft oder ein Umzug.
ORF