Üble Nachrede und Widerstand: Geldstrafen

Zwei 66 und 60 Jahre alte Männer sind am Freitag am Landesgericht Klagenfurt wegen übler Nachrede und Widerstandes gegen die Staatsgewalt zu Geldstrafen verurteilt worden. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Die Männer legten Berufung gegen das „Schandurteil“ ein.

Die beiden Männer hatten sich schon am ersten Verhandlungstag im Dezember verbal gegen Richterin Marie-Luise Rohr, die Polizei und den Rechtsstaat im Allgemeinen ausgesprochen. Auch am Freitag ging es in ähnlicher Tonart weiter.

Der 66-jährige Angeklagte verlangte ständig einen Dolmetscher, obwohl er einwandfrei Deutsch spricht. Er erklärte, die Republik habe ja gar keine Verfassung und die Anklage sei völlig absurd. Ständig unterbrach er die Richterin und forderte immer wieder die Protokollierung seiner Auslassungen. Der zweite Mann beantragte gar, dass die gesamte Verhandlung per Video aufgezeichnet werden müsse, da die Richterin „völlig falsch protokolliert hat“. Mit der Androhung, die Angeklagten aus dem Saal entfernen zu lassen, brachte Rohr dann aber doch etwas Ruhe hinein.

In einigen Punkten freigesprochen

Angeklagt waren die beiden Männer wegen eines Exekutionsverfahrens vor zweieinhalb Jahren im Bezirk Völkermarkt. Das Auto des 60-Jährigen hätte versteigert werden sollen, wogegen dieser sich aber wehrte. Nachdem der Gerichtsvollzieher im Frühjahr bereits eine Versteigerung abbrechen musste, wurde für August 2015 ein weiterer Termin angesetzt, bei dem die Polizei für Ordnung sorgen sollte.

An diesem Tag eskalierte die Situation: Mehrere Leute verparkten den zu versteigernden Wagen. Als er in Gewahrsam genommen wurde, soll der 60-Jährige ein Polizeiauto beschädigt haben. Der 66-Jährige soll währenddessen, so die Anklage, den Schalthebel des Krans des Abschleppfahrzeuges betätigt haben, wodurch der Kran gegen das Abschleppauto prallte - dabei sollen auch Personen gefährdet worden sein.

Weiters habe er Polizisten bedroht und sie als „Nazi-Schergen“ beschimpft, was der 66-Jährige vor Gericht auch unumwunden zugab: „Dazu stehe ich!“ Von dem Vorwurf der absichtlichen Beschädigung des Polizeiautos wurde der 60-Jährige aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Einen Freispruch gab es auch für den 66-Jährigen wegen der Gemeingefährdung - in der Verhandlung stellte sich heraus, dass sich niemand in unmittelbarer Nähe des Krans befunden hatte.

Urteil regte Angeklagte auf

Die Tagsätze bei den Geldstrafen wurden mit dem Mindestsatz von vier Euro festgelegt. Der 66-Jährige muss also 880 Euro zahlen, der 60-Jährige 960 Euro. Beide Verurteilten meldeten Berufung an und sprachen von einem „Schandurteil“, das die Richterin schon vor der Verhandlung geschrieben habe. „Diese Richterin wird entlassen“, prophezeite der 66-Jährige beim Verlassen des Gerichtssaals.

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