Streit um Kirchenbeitrag
Ernst Zechner ist Pensionist und ehemaliger ÖBB-Mitarbeiter. Er entrichtet seit 45 Jahren einen Beitrag an die Katholische Kirche.
Eckdaten zum Kirchenbeitrag
Seit 1939 müssen Mitglieder der Katholischen Kirchen in Österreich einen Kirchenbeitrag zahlen. Er beträgt zur Zeit etwa ein Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens. Verwendet wird das Geld beispielsweise für die Bezahlung der Pfarrer oder für die Unterstützung von karitativen Einrichtungen. Für die Diözese Gurk ist der Kirchenbeitrag eine wichtige Einnahmequelle. Im Vorjahr wurden rund 27 Millionen Euro von 245.000 Beitragszahlern eingenommen.
Damit seine Frau, die nach der Hochzeit Zuhause bei den Kinder geblieben war, eine Pension erhält, kaufte er Versicherungsjahre nach. Von dieser Mindestpension zahlt sie nun jährlich 28 Euro an die Diözese. Ernst Zechner sagt, dass ein Einkommen von 400 Euro ein kleiner Betrag zur Absicherung für eine Frau sei: „Man zahlt keine Steuer, nur die Krankenversicherung. Jeder Politiker wird sagen, dass man da nicht noch mehr wegnehmen kann. Warum kann das die Kirche nicht sagen?“
Besonders stört den gläubigen Katholiken aber nicht die Höhe des Beitrages, sondern dass 60 Jahre alte Frauen von der Diözese aufgefordert würden, nachzuweisen, ob sie ein Einkommen haben oder nicht. „Mit diesem Alter bekommt anscheinend die Kirchenbeitragsstelle die Daten vom Meldeamt. Dann fordern sie einen auf nachzuweisen, ob man versichert sind.“
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Berechnung anhand von Einkommensnachweis
Auf Nachfrage des ORF bei der Kirchenbeitragsstelle hieß es, dass für eine sozial-gerechte Berechnung des Kirchenbeitrages ein Einkommensnachweis nötig sei. Dass beispielsweise alle 60-jährigen Frauen automatisch dazu aufgefordert werden, diesen vorzulegen, stimme aber nicht.
Peter Mödritscher, der zuständige Referent, sagt, wenn Menschen das pensionsfähige Alter erreichen und wenn die Vorgeschichte darauf hinweist, dass eventuell ein Pensionsanspruch bestehen könnte, würden die Betroffenen kontaktiert: „Wir schreiben sie an und fragen nach, wie es aussieht.“
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Beitragsstelle erhält nur Meldeabgleich
Um herauszufinden, wer einen Kirchenbeitrag zahlen muss, sei die Kirche auf die Mithilfe der Gläubigen angewiesen, so Mödritscher: „Uns wird nur der viertel- bzw. halbjährliche Meldeabgleich zur Verfügung gestellt. Das heißt, wenn jemand umzieht, der römisch-katholisch ist, wird uns das gemeldet - nur der Name, die Adresse und das Geburtsdatum. Dann sind wir darauf angewiesen, dass die Menschen zu uns kommen und mit uns gemeinsam ihre Sitaution evaluieren und dann auch einen adäquaten Kirchenbeitrag entrichten.“
Zwei Drittel des Kirchenbeitrages wird für die Bezahlung der Angestellten der Diözese verwendet, der Rest beispielsweise für die Erhaltung von Sakralbauten oder auch für die Unterstützung von Einrichtungen wie der Caritas. Für die Aufrechterhaltung dieser Unterstützungen sei es deshalb auch notwendig, von Menschen mit geringen Einkommen einen Annerkennungsbeitrag zu erbeten. Dabei werde aber eine eventuell belastende Situation berücksichtigt, und der Kirchenbeitrag entsprechend angepasst.
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Im Fall von Ernst Zechner sei man seitens der Kirche bereit, das Gespräch zu suchen. Zechner selbst denkt zurzeit noch nicht über einen Austritt aus der Kirche nach. Falls der Kirchenbeitrag über das Erträgliche ansteigen würde, könne er es sich das aber durchaus vorstellen.