ÖAMTC: Autowäsche im Winter wichtig

Eine regelmäßige Autowäsche ist laut ÖAMTC auch während der kalten Jahreszeit wegen Streusalz und Schmutz unerlässlich. Weiters seien Rücklichter, Scheinwerfer und Kennzeichen zu reinigen, sonst drohen hohe Strafen.

„Streusalz und Schmutz setzen den Autos im Winter stark zu. Kommt es zu Lackschäden und Rost sind hohe Reparaturkosten und ein spürbarer Wertverlust die Folge“, erklärt Oliver Weber, Technischer Leiter des ÖAMTC Kärnten. Teuer kann ein ungewaschenes Auto aber auch aus einem anderen Grund werden: Sind Rücklichter, Scheinwerfer und Kennzeichen verschmutzt oder mit Schnee bedeckt, sind Strafen bis zu 5.000 Euro möglich.

Tipps für die winterliche Autowäsche

Wer im Winter sein Auto wäscht, der sollte laut ÖAMTC verschiedene Tipps und Tricks beherzigen. So sei es nach der Autowäsche notwendig, Türdichtungen mit einem Silikonspray oder Glycerin zu behandeln, damit die Türen nicht festfrieren. Sollte man ein Auto ohne Fernbedienung besitzen, sollte man die Türschlösser vor der Wäsche abkleben, heißt es vom ÖAMTC, da bei Temperaturen um den Gefrierpunkt sonst das Risiko besteht, dass Wasserreste vereisen und sich das Auto nicht mehr aufsperren lässt.

In den Waschstraßen sollte man auch von der Unterbodenwäsche Gebrauch machen, da hier der Schmutz besonders hartnäckig anhaftet. Da die Bremswirkung durch Wasserrückstände gemindert wird, sollte man nach der Wäsche kurz auf die Bremse steigen, um den überschüssigen Wasserfilm loszurwerden. Erst bei Temperaturen unter minus zehn Grad Celsius sollte laut ÖAMTC vorübergehend auf die Autowäsche verzichtet werden. Beleuchtung und Kennzeichen seien aber weiterhin von Schmutz zu befreien.

Motor im Stillstand warmlaufen lassen schädlich

Bei Minusgraden gehört das Schaben der Eiskratzers schon zum gewohnten Wintergeräusch. Manchmal auch das Brummen des Motors. Das sei aber eine Unart, die sowohl für das Fahrzeug als auch für die Umwelt schädlich ist. „Wer glaubt, ein laufender Motor beschleunige die Mühen des Eiskratzens, der irrt nicht nur, er macht sich auch strafbar“, erklärt ÖAMTC-Juristin Isabella Winkler. Den Motor am Stand laufen zu lassen sei ausdrücklich verboten. Der Strafrahmen reicht bis zu 5.000 Euro, üblich sind in solchen Fällen 75 bis 150 Euro, so Winkler.

Beschlagene Scheiben - Trockentuch hilft

Wenn die Sicht, z. B. durch ein Beschlagen der Scheiben, beeinträchtigt, hilft ein Trockentuch wesentlich besser als die noch kalte Lüftung, heißt es vom ÖAMTC. Darüber hinaus kann man ein Beschlagen der Scheibe durch einfache Maßnahmen geringhalten. „Man sollte Innenraumfilter regelmäßig tauschen, die Scheiben innen reinigen und den Innenraum möglichst trocken halten – also Fußmatten abwischen und Schuhe, Kleidung sowie Ladung, z. B. Ski und Rodel, vor dem Einsteigen vom Schnee befreien“, rät der technische Leiter Oliver Weber. Weiters helfe auch das Einschalten der Klimaanlage gegen beschlagene Scheiben.