Fußfessel für Ex-Hypo-Vorstand Tilo Berlin

In der Causa Hypo verbüßt Ex-Vorstand Tilo Berlin seine erste rechtskräftige Verurteilung für zu Unrecht vergebene Rückkaufgarantien von Vorzugsaktien. Er wurde zu 14 Monaten Haft verurteilt, vier davon unbedingt. Berlin trägt derzeit eine Fußfessel.

Tilo Berlin ist seit Kurzem der wohl prominenteste der derzeit 28 Fußfesselträger in Kärnten. Seine viermonatige unbedingte Haftstrafe trat er mittlerweile an, bestätigte Harald Streicher, Vollzugsleiter der Justizanstalt Klagenfurt: „Die verbüßt er in Form des überwachten Hausarrests.“ Berlin erfüllt alle Voraussetzungen für eine Fußfessel: Er hat einen festen Wohnsitz, eine Beschäftigung, ein geregeltes Einkommen und eine verhältnismäßig geringe Haftstrafe zu verbüßen.

Deal für Hypo ein Schaden

Bei der Verurteilung ging es um Vorzugsaktien der Hypo-Leasing. Im Jahr 2006 wurden beim Verkauf der Vorzugsaktien Rückkaufgarantien gewährt. Für die Käufer ein sicheres Geschäft, für die Hypo aus Sicht des Gerichts ein Schaden, weil das so erzielte Geld nicht als Eigenkapital gewertet werden hätte dürfen. Neben Berlin wurden auch die Ex-Vorstände Josef Kircher, Wolfgang Kulterer und Siegfried Grigg verurteilt - mehr dazu in Neue Urteile um Hypo-Vorzugsaktie (kaernten.ORF.at; 16.3.2017).

Nicht der einzige Schuldspruch

Weitere Urteile gegen Berlin in erster Instanz sind nicht rechtskräftig: etwa jenes wegen einer Sonderdividende, die die Hypo Vermögensverwaltung zu Unrecht ausbezahlt haben soll. Der Spruch lautet auf acht Monate, sechs davon unbedingt. Berlin brachte dagegen genauso Rechtsmittel ein wie im Prozess um eine Fairness Opinion - mehr dazu in Nach Hypo-Urteilen: Höchstgerichte am Zug.

Dabei soll die Hypo über Scheinrechnungen Gutachten für Projekte der Vienna Capital Partners bezahlt haben. Das nicht rechtskräftige Urteil in erster Instanz gegen Berlin lautete auf drei Jahre und zehn Monate Haft. Über seine Berufung muss der Oberste Gerichtshof (OGH) entscheiden. In diesen Fällen gilt für Berlin weiter die Unschuldsvermutung.

Fußfesselregelungen

Der elektronisch überwachte Hausarrest wurde 2010 eingeführt. Sie kommt für Personen infrage, deren zu verbüßende (Rest-)Strafe nicht mehr als zwölf Monate beträgt. Der Verurteilte muss eine Unterkunft im Inland, eine Arbeit und ein Einkommen haben. Dazu Kranken- und Unfallversicherung, eine schriftliche Einwilligung der im Haushalt lebenden Personen sowie eine günstige Prognose, nach der die Einhaltung der Regeln nicht missbraucht werde.

Die Entscheidung über den elektronisch überwachten Hausarrest trifft die jeweilige Justizanstalt, sagte Vollzugsleiter Streicher: „Ich denke, das ist sehr wohl eine richtige Strafe, vor allem für Leute, die zum ersten Mal im Vollzug sind, oder für Mütter, die ihre Kinder betreuen müssen, weil man ja im Prinzip ständig überwacht wird. Man muss jeden Schritt außer Haus vorweg planen. Sollte man sich nicht an diesen Plan halten, gibt es einen Alarm.“

Fußfessel spart dem Staat Kosten

Überwacht werden Fußfesselträger mit einem von drei Geräten: entweder einer Standardbasisstation mit Telefon, einem Gerät mit Kamera und Alkomaten oder einer GPS-Überwachung via Satellit, für jene, die an verschiedenen Orten arbeiten. Streicher: „Die Erfahrungen sind sehr positiv. Wir mussten nur wenige Fußfesseln widerrufen.“ Ein Widerruf ist möglich, wenn jemand die Auflage missachtet, etwa Alkohol oder Drogen konsumiert, oder wenn der Betroffene seine Beschäftigung verliert.

Je nach finanzieller Lage müssen Fußfesselträger bis zu 22 Euro pro Tag dazuzahlen. Laut Streicher decke das zumindest einen Teil der Kosten. „Es ist auf jeden Fall günstiger, als würde der Insasse einen Haftplatz belegen. Der Haftplatz kostet nämlich etwa 130 Euro pro Tag.“ Das ist wohl auch einer der Gründe, warum die neue Bundesregierung darüber nachdenkt, den Einsatz von Fußfesseln künftig auszuweiten.

Link: