Hubschraubertransport wider Willen
Bei einem Notfall werden immer Rettungshubschrauber und, wenn möglich, auch Rettungswagen zu einem Unfallort geschickt, sagt Bernhard Dreschl von der Rettungsleitstelle des Roten Kreuzes. An der Unfallstelle beim Patienten würde der Notarzt über die weitere Versorgung entscheiden. Eines sei unbestritten, wenn ein Schmerzmittel verabreicht wird, müsse ein Notarzt beim Transport zum Krankenhaus mit dabei sein.
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Patientin wollte keinen Rettungshubschrauber
Bei Agnes Pfeifer aus Villach war das genau so. Nur wollte sie beim Notruf nichts von einem Hubschrauber wissen, denn sie wusste natürlich, dass sie dafür keine Versicherung hat. Sie wollte mit der Rettung transportiert werden. Als der Hubschrauber landete und sie ein Schmerzmittel verabreicht bekam, habe sie nicht mehr sagen können, dass sie eigentlich nicht in den Hubschrauber steigen wolle, so Pfeifer.
Notruf von Agnes Pfeifer
Sie hatte einen Knöchelbruch erlitten und musste operiert werden. Dann bekam sie eine Rechnung über 3.800 Euro für den Hubschraubertransport. Das sei für sie unfinanzierbar und vor allem unverständlich: „Das kann’s nicht sein. Ich kann nicht von einer Disponentin entmündigt werden. Ich habe gesagt, bitte ich möchte einen Rettungswagen. Mit welcher Begründung wird mir ein Hubschrauber geschickt? Ich habe drei Minuten telefoniert, warum wurde das nicht deutlich ausgesprochen?“ Außerdem sei zeitgleich ein Rettungswagen eingetroffen.
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Alleinige Entscheidung der Leitstelle
Die Rettungsleitstelle kontert, die Entscheidung, ob ein Hubschrauber eingesetzt werde oder nicht, entscheide ausschließlich der Disponent in der Zentrale. Anhand eines standardisierten Abfrageplans entscheidet der Computer zunächst die Frage, ob ein Notarzt benötigt wird oder nicht. Laut Dreschl werde dann vom Disponenten entschieden, welches Fahrzeug losgeschickt werde.
Da gehe es um Fragen wie Entfernung des Unfallorts, welcher Schweregrad der Verletzung dürfte aufgrund der Schilderung des Anrufers vorliegen, und wie sei die Unfallstelle erreichbar. „Wenn eine Unglücksstelle nicht weit von einem Notarztstützpunkt entfernt, aber unwegsam ist, dann wird das schnellstmögliche Mittel entsendet, das ist der Hubschrauber.“
Hubschrauberbergungen nach Sport- und Freizeitunfällen sind von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gedeckt. Gesundheitsreferentin Beate Prettner (SPÖ) sagte, es gebe viele Organisationen, die so eine Versicherung in ihrer Mitgliedschaft anbieten. Unter anderem der ÖAMTC, aber auch die Bergrettung, Naturfreunde, Alpenverein, Kreditkarten und auch Unfallversicherungen. Allerdings sollte man immer vorher bzw. bei Beitritt klären, welche Leistungen in welchem Fall wirklich erbracht werden.
Kosten halbiert
In Absprache mit der ARA-Flugrettung konnten die Kosten für den Hubschraubertransport von Frau Pfeifer zumindest halbiert werden. Auch die Kärntner Gebietskrankenkasse zeigte sich gesprächsbereit, die Akte von Frau Pfeifer nochmals anzusehen. Kernfrage ist die Notwendigkeit des Fluges aus medizinischer Sicht.