Künftig neue Regeln für Regierungsbildung

Spannender denn je wird es im kommenden Jahr nach der Landtagswahl: Erstmals gelten nach der Verfassungsreform neue Regeln bei der Regierungsbildung. Anders als bisher ist nicht mehr jede Partei ab einer gewissen Größe automatisch in der Regierung.

Auf Bundesebene ist der Ablauf bekannt: Nach einer Nationalratswahl beauftragt der Bundespräsident in der Regel die stimmenstärkste Partei mit der Regierungsbildung. Nach der Landtagswahl im März sieht die neue Landesverfassung keinen solchen Auftraggeber vor. Laut Landtagsdirektor Robert Weiß ist aber vorgesehen, dass die stimmenstärkste Partei das Zepter in die Hand bekommt, sich eine Mehrheit für die Regierung und auch für den Landtag zu suchen.

„Partnersuche“ kann bis zu sechs Wochen dauern

Spätestens vier Wochen nach der Wahl beruft der bisherige Landtagspräsident, also Reinhart Rohr (SPÖ), den neu gewählten Landtag zur konstituierenden Sitzung ein. Diese muss binnen sechs Wochen, also spätestens Mitte April, stattfinden. Die stimmenstärkste Partei hat bis dahin Gelegenheit dazu, Partner für die künftige Landesregierung zu suchen. Weiß: „Sie muss eine Mehrheit finden, um dann in der ersten Sitzung des Landtages einen sogenannten Gesamtwahlvorschlag einbringen zu können. Wenn sie das nicht schafft gibt es für die anderen Parteien die Möglichkeit, einen Gesamtwahlvorschlag einzubringen. Wenn sie eine Mehrheit finden oder bilden können es auch durchaus die zweit-, dritt- und viertstärkste Partei sein, die aus dem Gesamtwahlvorschlag heraus die Regierungsmitglieder wählt. “

Kein eigener Wahlgang für Landeshauptmann

Mit der konstituierenden Sitzung ist der neue Landtag handlungsfähig, kann also Gesetze beschließen - unabhängig davon, ob sich bis dahin schon eine Koalition für die künftige Landesregierung gefunden hat. Das könnte theoretisch auch länger als bis Mitte April dauern. Jedenfalls müssen sich die Koalitionsparteien auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag für die Regierung einigen. Laut Weiß sei der Unterschied zum bisherigen Procedere in der Landesverfassung dass es einen Gesamtwahlvoschlag geben werde, der alle Regierungsmitglieder aufzuweisen hat: „Die Landesverfassung lässt hier einen Spielraum zwischen fünf und sieben Regierungsmitgliedern. Es gibt keinen eigenen Wahlgang mehr für den Landeshauptmann.“

Koalitionswechsel wird künftig erschwert

Fliegende Wechsel von Koalitionspartnern während der Periode werden mit der neuen Landesverfassung deutlich erschwert, erklärt Weiß: „Ein Koalitionswechsel ist nicht mehr möglich, wenn nicht die ganze Regierung zurücktritt. Dann wäre es wiederum möglich, einen Gesamtwahlvorschlag einer anderen Konstellation einzubringen.“ Für diesen Fall sei allerdings eine Neuwahl die wahrscheinlichere Variante. Dies sei auch „zwischen den Zeilen“ zu lesen, sagt der Landtagsdirektor. Das heißt wiederum, eine frühzeitige Neuwahl vor Ablauf der Periode 2023 ist etwas wahrscheinlicher als bisher.

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