Kindergarten-Prozess: Zwei Schuldsprüche

Nach einem Badeunfall bei einem Kindergartenausflug ist ein vierjähriger Kärntner Bub ein Pflegefall. Eine Kindergartenpädagogin und ein Bademeister sind am Mittwoch der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gesprochen und zu Geldstrafen verurteilt worden.

Im letzten August war der damals dreijährige Elias mit 16 anderen Kindern des Kindergartens Bleiburg im Freibad. Begleitet wurden die Kinder von drei Betreuerinnen. In einem unbeobachteten Moment dürfte sich Elias von der Gruppe entfernt haben und in das Nichtschwimmerbecken gefallen sein.

Badeunfall Dreijähriger Bleiburg

ORF

Hier passierte das Unglück

Eine Kindergärtnerinentdeckte den Buben nach Minuten leblos im Wasser treibend. Er wurde reanimiert, ist aber ein Pflegefall. Angeklagt sind zwei der Betreuerinnen und der Bademeister, die dritte Betreuerin war mit anderen Kinder auf der Toilette. Die Angeklagten sollen die Aufsichtspflicht verletzt haben, ihnen drohen sechs Monate Haft.

Aussage unter Tränen

Die Eltern des kleinen Buben waren am Mittwoch im Gerichtssaal anwesend, ebenso zahlreiche Bekannte der Familie. Nur der Anwalt einer 24-jährigen Kindergartenpädagogin erklärte vor dem Bezirksgericht Bleiburg zu Beginn des Prozesses, dass seine Mandantin Verantwortung für den schweren Unfall übernehmen wolle. Jede Minute den Unglücks wurde im Prozess abgehandelt, von der Ankunft im Bad bis zum Anlegen der Schwimmflügel und wer wann wo war.

Unter Tränen schilderte die 24-Jährige, wie sie den Dreijährigen im Wasser entdeckte. „Ich war für die Gruppe verantwortlich“, sagte sie. Sie sei mit den ersten Kindern zunächst allein im Bad gewesen und habe ihnen beim Umziehen geholfen. Auch dem Buben habe sie geholfen, dann habe er sich aufs Handtuch gesetzt. Dann kamen die restlichen Kinder mit der Kindergartenhelferin und der Praktikantin, und die 24-Jährige machte sich mit den schon fertigen Kindern auf in Richtung Becken. Dort entdeckte sie den Dreijährigen reglos im Wasser treiben. Elias war blau im Gesicht und spuckte Wasser.

Bademeister war im Keller

Der 23-jährige Bademeister erklärte, dass er für Instandhaltungsarbeiten gerade im Keller war, als die Kinder ins Bad kamen. Er habe seine Mutter an der Kasse gebeten, zu schauen, dass nichts passiert. Die habe aber keine Bademeisterausbildung, gab er zu, könne aber schwimmen und Erste Hilfe leisten. Einen vollständigen Blick über die Becken habe man von der Kassa aus nicht. Die Mutter des Bademeisters sagte aus, dass sie niemanden im Wasser gesehen habe. Auch einer Gruppe älterer Kinder, di ein einem anderen Becken spielte, fiel der im Wasser treibende Bub nicht auf.

Die zweite, 45-jährige Kindergartenhelferin bekannte sich nicht schuldig. Sie sei erst später mit dem zweiten Teil der 17 Kinder ins Bad gekommen. Den Dreijährigen habe sie zum ersten Mal gesehen, als er aus dem Wasser gezogen worden war.

Bademeister will in Berufung gehen

Die 24-jährige Kindergartenpädagogin und der Bademeister wurden am Mittwoch der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gesprochen und zu Geldstrafen verurteilt. Richter Franz Boschitz sah es als erwiesen an, dass sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hatten. Der Bademeister muss 2.000 Euro, die Kindergärtnerin 1.500 Euro Geldstrafe bezahlen. Außerdem sprach der Richter dem unter schweren Dauerfolgen leidenden Buben bzw. seiner Mutter Teilschmerzensgeld und Teilschadenersatz in Höhe von insgesamt 11.000 Euro zu. Die zweite Kindergartenhelferin wurde freigesprochen.

Der Bademeister habe gewusst, dass Kleinkinder im Bad sind und sei trotzdem in den Keller gegangen, um Wartungsarbeiten durchzuführen, erklärte der Richter. Die Kindergärtnerin war zum Unfallzeitpunkt allein mit der ersten Hälfte der insgesamt 17 Kinder im Bad. Sie habe den Ausflug auch organisiert, wodurch sich eine Teilung der Gruppe und der Aufsichtspersonen ergab. Diese Praxis sei „hinterfragenswert“, meinte Richter Boschitz.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Bezirksanwalt Norbert Rautz gab keine Erklärung ab. Der Verteidiger des Bademeisters kündigte volle Berufung an.

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