Lösung für Gruppenpraxen zeichnet sich ab

Kärnten ist das einzige Bundesland, in dem es noch keine vertragliche Regelung für Gruppenpraxen gibt. Diese sollen überfüllten Spitalsambulanzen entlasten. Ärztekammer und Krankenkasse arbeiten an einer Lösung für vertragliche Rahmenbedingungen.

Kärnten ist immer noch das einzige Bundesland, in dem es keine vertragliche Regelung für Gruppenpraxen gibt. Zu verschieden waren bisher die Positionen von Ärztekammer und Krankenversicherungsträgern dazu. Eine solche gesetzliche Regelung ist aber notwendig, um eine Zusammarbeit von Ärzten in so genannten Erstversorgungszentren zu ermöglichen. Nun scheint man in den Verhandlungen einen entscheidenen Schritt weiter gekommen zu sein. Laut Johann Lintner, dem Direktor der Gebietskrankenkasse Kärnten, stehe man kurz vor dem Abschluss: „Es wird aller Voraussicht nach mit 1.1. des nächsten Jahres einen Gruppenpraxisvertrag geben. Dieser wird dann die Zusammenarbeit von Ärzten ermöglichen.“

Gesetz sieht bis 2021 sechs Ärztezentren vor

In Absprache mit der Ärztekammer will die Gebietskrankenkasse im kommenden Frühjahr abfragen, welche Mediziner Interesse an der Gründung solcher Gesundheitszentren haben. Der gesetzliche Auftrag sieht vor, bis 2021 sechs solcher Ärztezentren im Land zu schaffen. Ende 2018 soll laut Lintner ein Pilotversuch gestartet werden. Er sei überzeugt, dass nach der Einrichtung eines ersten Primärversorgungszentrums die Schaffung weiterer immer leichter fallen werde.

Klagenfurt oder Völkermarkt für Auftakt im Gespräch

Wo das erste Erstversorgungszentrum entstehen soll, muss noch verhandelt werden. Für Lintner ist Klagenfurt ein Favorit, um dort die überlaufenden Ambulanzen des Klinikums zu entlasten. Eine Möglichkeit wäre aber auch Völkermarkt, weil es dort es aktuell keine stationäre Versorgung von Patienten gibt. Noch muss die Ärztekammer den Plänen aber zustimmen.

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