Landesrechnungshof kritisiert Pflegekosten

Der Landesrechnungshof (LRH) hat sich mit der Pflege beschäftigt. Hauptthema der Prüfung war die Finanzierung; es würden messbare Zielvorgaben fehlen, nicht jedes Heim bekomme gleich viel. Kritik gab es auch an der geringen Förderung für die 24-Stunden-Betreuung.

Die 24-Stunden-Betreuung sei erst ab mindestens 1.500 Euro Nettoeinkommen leistbar, sagte Landesrechnungshofs-Direktor Günter Bauer. Die Nachfrage habe sich binnen weniger Jahre fast verdoppelt, obwohl das Land die 24-Stunden-Betreuung vergleichsweise nur gering fördere, so Bauer. Für einen Pflegeheimplatz hat das Land 2015 im Durchschnitt 1.230 Euro mehr ausgegeben. Die 24-Stunden-Betreuung biete neben dem Vorteil für Menschen im gewohnten Umfeld bleiben zu können also auch Einsparpotenziale für das Land und die Gemeinden, heißt es.

Der Rechnungshof empfiehlt auch die mobile Pflege weiter auszubauen. Er kritisierte, dass Anbieter mobiler Dienste derzeit an wohlhabenderen Klienten besser verdiene, weil sich ihr Selbstbehalt nach dem Nettoeinkommen richte. Da sollte es keine falschen Anreize geben, heißt es.

Kritik gab es auch am Tarifsystem für die Pflegeheime. Bei der Analyse der für den Pflegebereich vorhandenen Zielsetzungen stellte der LRH fest, dass nähere Definitionen zu steuerungsrelevanten Zielgrößen fehlten. Das Land verknüpfte die strategischen Ziele im Pflegebereich nicht mit messbaren Zielvorgaben. Die mangelhaften Zielvorgaben wurden vor allem im Zusammenhang mit dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ deutlich. Der LRH empfahl, auf Landesebene entsprechende messbare Ziele für die einzelnen Pflegeformen zu definieren.

Neuerungen im Heimgesetz erster positiver Schritt

Der Kärntner Landtag beschloss am 20. Juli 2017 die Novellierung des Kärntner Heimgesetzes. Die Neuerungen im Kärntner Heimgesetz stellten aus Sicht des LRH einen ersten Schritt dar, um bestehende Probleme im stationären Pflegebereich besser bewältigen zu können. Grundsätzlich galt in Kärnten die freie Heimwahl. Jeder Pflegebedürftige konnte somit ein Heim seiner Wahl beziehen. Die Heimkosten waren aus eigenen Mitteln zu bezahlen.

Insgesamt 5.608 Betten

Im Jahr 2015 gab es in Kärnten 78 Altenwohn- und Pflegeheime mit insgesamt 5.608 genehmigten Betten. Elf davon waren reine Pflegeheime, zwei reine Altenwohnheime. Über die Jahre 2011 bis 2015 blieb die Anzahl der Altenwohn- und Pflegeheime in Kärnten relativ konstant. In den Jahren 2012 und 2013 kamen in Summe sechs neue Heime hinzu.

Der Pflegebedürftige musste in der Regel sein Einkommen, insbesondere seine Pension, das ihm gewährte Pflegegeld und sein vorhandenes verwertbares Vermögen bis zu einem Freibetrag von 4.190 Euro einsetzen. Wenn die eigenen Mittel nicht ausreichten, konnte das Land Kärnten nach vorhergehender Prüfung im Rahmen der Mindestsicherung die restlichen Kosten übernehmen. In diesem Zusammenhang prüften daher im Rahmen des Case Managements pflegefachliche Sachverständige des Landes, ob bei den Pflegestufen 0 bis 3 eine stationäre Versorgung erforderlich war.

Kritik an mangelnder Bedarfsprüfung

Das Kärntner Mindestsicherungsgesetz sah für den Bau und den Betrieb von stationären Einrichtungen seit dem Jahr 2008 sinngemäß eine bescheidmäßige Bedarfsprüfung durch das Land vor. Seit dem Inkrafttreten dieser gesetzlichen Bestimmung im Jahr 2008 führte das Land bei mehr als 20 Neu-, Zu- und Umbauten keine Bedarfsprüfungen durch. Der LRH kritisierte das Land in Bezug auf die verabsäumte Anwendung dieser Vorschrift und betonte nochmals die besondere Bedeutung von aktuellen und detaillierten Bedarfs- und Entwicklungsplänen.

Wie der LRH bei der Bettenentwicklung feststellen konnte, zeigte sich besonders im Jahr 2012 ein sprunghafter Anstieg der Bettenzahl gegenüber dem Vorjahr von 5.039 auf 5.376 Betten. Dies entsprach einer Steigerung von rund 7 Prozent. Das sei laut LRH keine optimale Entwicklung. Der Aufbau von stationären Pflegestrukturen sollte kontinuierlich erfolgen, um kurzfristige Überkapazitäten zu vermeiden.

Kosten stiegen um rund sechs Prozent

In den Jahren 2012 bis 2015 stiegen die Nettoausgaben von rund 72,8 Mio. EUR auf rund 86,3 Mio. Euro. Im betrachteten Zeitraum betrug der jährliche Anstieg durchschnittlich rund sechs Prozent. Signifikant war der Anstieg im Jahre 2014 mit rund zwölf Prozent gegenüber dem Vorjahr. Für das Land waren insbesondere die Abschaffung des Pflegeregresses im Mai 2013 sowie der massive Kapazitätenausbau für die Kostenentwicklung verantwortlich. Die Gründe für die Steigerung der Nettoausgaben im stationären Bereich waren für den LRH grundsätzlich nachvollziehbar. Der LRH empfahl, den vorgegebenen Zielsetzungen entsprechend Maßnahmen einzuleiten bzw. weiterzuverfolgen, um eine Kostendämpfung zu erreichen.

Zusätzliche Zahlungen des Landes problematisch

Die Heimtarife stellten die monatliche Vergütung dar, die die Heimbetreiber für die Betreuung der Bewohner bei Kostenübernahme vom Land Kärnten erhielten. Das Kärntner Mindestsicherungsgesetz regelte sie als pauschalierte Kostenersätze. Die Heimtarife setzten sich im Wesentlichen aus dem Sockelbetrag, dem Pflegezuschlag, sonstigen Zuschlägen und Gebühren sowie der Umsatzsteuer zusammen. Ein Leistungsvertrag zwischen dem Land Kärnten und dem jeweiligen Heimbetreiber legte den monatlichen Netto-Sockelbetrag pro betreute Person fest.

Wie der LRH feststellte, gewährte das Land neben den vereinbarten Tarifen zusätzliche finanzielle Unterstützungsleistungen in Form von Abgangsdeckungen für einzelne Altenwohn- und Pflegeheime. In Summe zahlte das Land unter diesem Titel in den Jahren 2010 bis 2014 rund 1,4 Mio. Euro aus. Der LRH hielt, unter Hinweis auf das Kärntner Mindestsicherungsgesetz, die ausbezahlten Abgangsdeckungen und sonstigen finanziellen Zuwendungen wie zum Beispiel Betriebskostenzuschüsse für problematisch. Der LRH empfahl, diese vertraglich auszuschließen.

Nicht jedes Heim bekommt gleich viel

Rund 73 Prozent der Pflegeheime (57 Heime) erhielten den gleichen Sockelbetrag (Normsockelbetrag), die restlichen Heime einen höheren oder niedrigeren. So blieben bis zu sieben andere Sockelbeträge aus dem alten Tarifsystem bestehen, was eine Erhöhung der Anzahl möglicher Tarife im Vergleich zum Jahr 2010 bedeutete. Die Gründe für von der Norm abweichende Sockelbeträge nahm das Land Kärnten nicht in die Leistungsverträge mit den Heimbetreibern auf.

Der LRH sah die große Vielfalt an möglichen Tarifen und deren Ausweitung im Vergleich zum Jahr 2010 kritisch und bemängelte, dass der neue Norm-Sockelbetrag nicht konsequent für alle Einrichtungen eingeführt wurde. Er empfahl daher, die Homogenisierung der Tarife weiter voran zu treiben, mit dem Ziel, dass gleiche Leistungen auch gleich honoriert werden sollten.

Reaktionen der Politik

Die FPÖ kritisierte einmal mehr Sozialreferentin Beate Prettner (SPÖ), die keine Antworten auf die zahlreichen aufgezeigten Mängel habe, so Josef Lobnig nach der Sitzung des Kontrollausschusses. Das Land schlingere konzeptlos bei dem Thema, das entscheidend für die Zukunft sei, sowohl menschlich als auch finanziell. Mit Wegfall des Pflegeregresses werde es einen Ansturm auf die Heime geben, so Lobnig, diese seien aber voll. Somit müsse man Alternativen nutzen, wie Senioren-Wohngemeinschaften mit Pflegemöglichkeit.

Das Team Kärnten nannte das Pflegesystem in einer Aussendung lückenhaft, schlecht geplant und nicht zukunftsfit. Isabella Theuermann sagte, der Bericht sei deutlich - es fehle ein Bedarfs- und Entwicklungsplan, man wisse bei der Regierung nicht, wie sich die Kosten entwickeln werden. Es sei mit einer Kostenexplosion zu rechnen. Landesrat Gerhard Köfer sagte, dem Wunsch der Senioren nach Betreuung und Pflege zuhause sollte Rechnung getragen werden. Mobile Hilfe sollte besser unterstützt werden, so Köfer.

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