Ein Jahr Haft für Besitz von Kinderpornos

Wegen pornografischer Darstellung Minderjähriger, sexueller Belästigung und sittlicher Gefährdung ist ein 33-jähriger Kärntner am Landesgericht Klagenfurt zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt worden. Der Mann ist minderbegabt und in Betreuung.

Die Liste der Vorwürfe sei lang, sagte Staatsanwalt Christian Pirker beim Prozess am Donnerstag: Neben der pornografischen Darstellung Minderjähriger wurden dem 33-Jährigen sexuelle Belästigung, sittliche Gefährdung von Personen unter 16 Jahren, öffentliche geschlechtliche Handlungen und die Fälschung eines Beweismittels vorgeworfen.

Der Mann hatte nämlich, als schon Ermittlungen gegen ihn liefen, sein Tablet zur Polizei gebracht, auf dem er zuvor sämtliche Daten gelöscht hatte. „Das habe ich gemacht, weil ich gedacht habe, dass man dann nichts mehr zurückverfolgen kann“, sagte der 33-Jährige in seiner Befragung durch Richter Dietmar Wassertheurer.

Richter: Beängstigend grausig

Was darauf und auf zwei Handys des Mannes gefunden wurde, bezeichnete der Richter am Donnerstag als „beängstigend grausig“. Er habe „vergessen, die Fotos zu löschen“, gab der 33-Jährige an. Er fühle sich zu Kindern hingezogen, gestand er ein, die Kinderpornos habe er sich „aus Langeweile“ angeschaut. „Wenn einem langweilig ist, dann schaut man sich einen Western oder einen Horrorfilm an. Sie haben auch selbst gesagt, dass Sie wissen, dass das strafbar ist“, konfrontierte Wassertheurer den Angeklagten mit seinen Angaben vor der Polizei. „Ich will dazu nichts mehr sagen“, antwortete der Mann schließlich nach einer längeren Nachdenkpause.

33-Jähriger wird betreut

Wie eine Betreuerin des minderbegabten 33-Jährigen vor Gericht erklärte, müsse man dem Mann gegenüber immer wieder festhalten, was erlaubt ist und was nicht. Die Rückfallgefahr sei schwer einzuschätzen. Wie der Angeklagte meinte, habe ihn aber seine Untersuchungshaft zum Nachdenken gebracht: „Ich geh nicht mehr auf Spielplätze, mir ist bewusst, dass das strafbar ist, was ich getan habe.“ Auch die Psychotherapie tue ihm gut, gab er an.

In seiner Urteilsbegründung appellierte Wassertheurer eindringlich an den Angeklagten: „Wenn so etwas noch einmal passiert, haben Sie fast zwölf Monate Strafe offen. Sie sind sofort wieder im Gefängnis.“ Der Richter ordnete Bewährungshilfe an, außerdem muss der 33-Jährige die Psychotherapie fortsetzen und sich alle drei Monate am Gericht melden: „Sie bekommen auch die Auflage, Kinderspielplätze und überhaupt jeglichen Kontakt mit Kindern zu meiden.“ Der Angeklagte nahm das Urteil an, Staatsanwalt Pirker erklärte Rechtsmittelverzicht. Das Urteil ist rechtskräftig.