Rechnungshof lobt Umsetzung von Empfehlungen

Der Landesrechnungshof hat seine Empfehlungen aus dem Jahr 2015 auf Umsetzung überprüft. Demnach wurden von 133 Empfehlungen 131 umgesetzt, säumig seien noch die Landesregierung und die Landesimmobilien-Gesellschaft (LIG) hieß es am Donnerstag.

Der hohe Umsetzungsstand sei ein Beweis für die gute Arbeit der Prüferinnen und Prüfer, sagte der Direktor des Landesrechnungshofes, Günter Bauer. Fast die Hälfte aller Empfehlungen habe der Landesrechnunghof im Jahr 2015 gegenüber der Landesregierung ausgesprochen. Insgesamt waren es 58. 25 wurden bereits vollständig umgesetzt. Mehr als die Hälfte der Empfehlungen seien aber noch nicht befolgt worden. Ein Beispiel ist das noch immer fehlende Kärntner Spekulationsverbotsgesetz.

Regierung legte Entwurf vor

Die Landesregierung legte bis jetzt nur einen Begutachtungsentwurf vor, der unter anderem das Vier-Augen-Prinzip beinhaltet und Fremdwährungsgeschäfte verbietet. Aber erst mit der Umsetzung des Spekulationsverbotsgesetzes könnten riskante Finanzgeschäfte des Landes und der Gemeinden verboten werden, sagte der Landesrechnungshof-Direktor.

Auch noch nicht umgesetzt wurde die Empfehlung, ein Bonus-Malus-System für Planerverträge in der Landesimmobiliengesellschaft einzuführen. Planer würden dadurch motiviert werden, bei Bauvorhaben sparsamer zu sein. Die Kärntner Ziviltechniker sehen ein solches Bonus-Malus-System kritisch und daraufhin habe es auch die Landesimmobiliengesellschaft als problematisch eingestuft, kritisieren die Prüfer und drängen auf eine Umsetzung.

Auch kleinere Gemeinden werden künftig geprüft

Umgesetzt wurde bereits eine erweiterte Prüfkompetenz für den Landesrechnungshof ab kommendem Jahr. Ab dann können auch Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern geprüft werden, wie in allen anderen Bundesländern auch (mit Ausnahme NÖ). Der LRH überprüft Großvorhaben des Landes, die hohe Kosten verursachen vorab. Im Jahr 2017 liegt die Grenze bei 5,9 Mio. Euro. Eines dieser Großprojekte war etwa die Umfahrung Bad St. Leonhard. Damals hatte die Landesregierung Verträge abgeschlossen, bevor der LRH seine Überprüfung beendet hatte. Der LRH kritisierte, dass die Landesregierung im Rahmen dieser Verträge zu hohe Kaufsummen für Grundstücke und Objekte gezahlt und zu viele Grundflächen erworben hatte.

Die Krankenanstalten-Betriebsgesellschaft (KABEG) sagte zu, kostenintensive Umbauten zu vermeiden und in Zukunft die Gestaltung des Endausbaus festzulegen, schon bevor mit einzelnen Baustufen begonnen werde. Das KABEG Management setzt diese Empfehlung bereits beim LKH Wolfsberg um.