AK erstritt 32.000 Euro nach Kündigung

Ein Mann aus Mittelkärnten hat nach 42 Jahren in derselben Firma seinen Job verloren. Er erhielt weder eine schriftliche Abrechnung noch eine Abfertigung. Die Arbeiterkammer Kärnten erkämpfte für den Mann nun 32.000 Euro.

Ein Mann war 42 Jahre lang als Arbeiter im Metallgewerbe in der selben Firma beschäftigt. Den Lohn bekam er zwar monatlich überwiesen, Lohnzettel sah er aber während seiner Beruflaufbahn keinen.

Während eines langen Krankenstandes bekam er heuer die Kündigung - ohne Endabrechnung, ohne Abfertigung. Die Arbeiterkammer unterstützte den Mann und schritt im Mai erfolgreich ein: Dem Arbeiter werden nun die ihm zustehenden neun Monatsgehälter überwiesen. Insgesamt erhält er 32.000 Euro. Die vereinbarte Ratenzahlung der Abfertigung wird weiterhin von der Arbeiterkammer beobachtet.

Expertin: Auflistung sämtlicher Ansprüche

AK-Rechtsexpertin Michaela Eigner-Pichler rät Arbeitnehmern, auf ihren Anspruch auf monatliche Lohnzettel in der Firma zu bestehen: „Das ist eine Verpflichtung des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer kann das natürlich einfordern. Im Zusammenhang mit einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses steht ihm eine Auflistung über seine Beendigungsansprüche zu.“ Dazu zählen aliquote Sonderzahlungen oder eine Urlaubsersatzleistung für den nicht konusmierten Urlaub oder eine Aufstellung über die gesetzlichen Abfertigungsansprüche.

So einen Fall sehen selbst die Experten der Arbeiterkammer äußerst selten. Für AK-Präsident Günther Goach sei dieser Fall ein Beispiel dafür, dass die Arbeiterkammer als kontrollierende Stelle für die Rechte der Arbeiter da sei.