Drei Jahre Haft für Vergewaltigung

Ein 56-jähriger Kärntner ist am Freitag am Landesgericht Klagenfurt wegen Vergewaltigung zu drei Jahren Haft, davon ein Jahr unbedingt, verurteilt worden. Der Mann hatte eine Frau in der Silvesternacht 2016 fünf Stunden lang gequält.

Der Kärntner hatte sich schuldig bekannt - obwohl er angab, dass er zum Tatzeitpunkt stark betrunken gewesen sei und sich deshalb nicht mehr an die Tat erinnern könne. Ein Sachverständiger attestierte dem Angeklagten keine Unzurechnungsfähigkeit, auch ein neurologischer Befund war negativ. Staatsanwältin Bettina Dumpelnik sagte: „Als ich den Fall erstmals auf den Tisch bekommen habe, war ich mir nicht sicher, ob der angezeigte Sachverhalt zu einer Verurteilung führen wird. In der Einvernahme hat aber das Opfer absolut glaubwürdig und detailliert geschildert, was es erleben und erdulden musste“. Für sie stand in der Verhandlung „außer Frage“, dass sich der Vorfall so zugetragen hat wie vom Opfer geschildert.

Opfer geschlagen und genötigt

Auch Richter Dietmar Wassertheurer, der dem Schöffensenat vorsaß, verwies in seiner Urteilsbegründung auf die glaubwürdigen Schilderungen des Opfers. Der 56-Jährige hätte die Frau mehrmals mit der Hand geschlagen, ihr mit der Faust gedroht und sie so zu sexuellen Handlungen gezwungen. Die Frau musste im Krankenhaus behandelt werden, auch heute ist die 55-Jährige noch in ständiger ärztlicher Behandlung.

Mildernd kamen dem Mann seine Unbescholtenheit und sein Geständnis zugute. „Auch wenn es ein Geständnis im untergeordneten Sinn ist, wenn Sie sagen, dass Sie sich nicht erinnern können“, so Wassertheurer. Somit sei man mit dem Strafmaß im Bereich eines Drittels der Höchststrafe für Vergewaltigung geblieben, worauf bis zu zehn Jahre Haft stehen. Der 56-Jährige nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.