Patienten können ELGA-Daten beeinflussen
Derzeit sind in ELGA ausschließlich ärztliche und pflegerische Entlassungsbriefe aus Krankenanstalten und Landespflegezentren, Laborbefunde, Radiologie-Befunde sowie Medikationsdaten verfügbar, so die Krankenkasse in einer Aussendung am Donnerstag. Nun kommen auch Daten aus den eigenen Ambulatorien dazu.
Laut GKK haben die Versicherten das Recht, jederzeit ihre ELGA zu verwenden, die Gesundheitsdaten auszublenden bzw. zu sperren, zu entsperren und zu löschen. Sie haben auch das Recht, der Verwendung von ELGA zu widersprechen oder sich gänzlich von dieser oder einzelnen Arten der ELGA-Gesundheitsdaten abzumelden. Sie können sich jederzeit wieder anmelden.
Opt-out-Option für Versicherte
Im Anlassfall können Versicherte auch verhindern, dass Gesundheitsdaten, die während der Behandlung oder Betreuung entstehen, in die Elektronische Gesundheitsakte aufgenommen werden. Sie können dieses Recht sowohl während eines Krankenhausaufenthaltes (bis zum Schreiben ihres Entlassungsbriefes) als auch zu Beginn einer ambulanten Versorgung in den Eigenen Einrichtungen der Kärntner Gebietskrankenkasse ausüben. Durch dieses „situative Opt-out“ könne man verhindern, dass die Gesundheitsdaten, die während einer Untersuchung/Behandlung entstehen, in die Akte aufgenommen werden.
Infos am Aufnahmeschalter
Wenn ein Opt-out gewünscht wird, kann man sich am Aufnahmeschalter der eigenen Einrichtungen der Kärntner GKK informieren. Das situative Opt-out gelte bei ambulanten Aufenthalten bis zu 90 Kalendertage, auch für Nachbehandlungen zu diesem Fall, außer der Versicherte widersprichte, so die GKK.
Jede Verwendung von ELGA wird von einem Protokollierungssystem aufgezeichnet. Versicherte können jederzeit alle Zugriffe lückenlos nachvollziehen. Man kann auch über die ELGA-Ombudsstelle des Bundeslandes Kärnten erfahren, welche der Gesundheitsdaten in der Elektronischen Gesundheitsakte verfügbar sind und wer wann auf diese zugegriffen hat.