Fahren ohne Licht: Strafe kam nach zwei Monaten

Laut Straßenverkehrsordnung müssen Autofahrer bei schlechter Sicht auch am Tag mit Abblendlicht unterwegs sein. Eine Klagenfurterin fuhr ohne Licht und bekam nach zwei Monaten eine Anonymverfügung. Beweisen muss die Polizei die Sache nicht.

Mitte September soll die junge Frau mit ihrem Auto bei schlechter Sicht ohne Licht am Südring in Klagenfurt unterwegs gewesen sein. Fast zwei Monate später folgte per Post eine Anonymverfügung in der Höhe von 40 Euro. An den Tag und die Uhrzeit kann sich die Klagenfurterin kaum noch erinnern, an die Wettersituation schon gar nicht.

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Man muss sich im Straßenverkehr sichtbar machen

Dass das Fahren ohne Licht bei Regen erst im Nachhinein bestraft werde, komme nur selten vor, sagt Rudolf Eder, der stellvertretende Kommandant der Verkehrsinspektion Klagenfurt: „Zumeist erfolgt eine Anhaltung, die Lenker werden darauf aufmerksam gemacht, dass sie das Licht einzuschalten hätten, oder es wird vor Ort eine Anzeige aufgenommen. Anonymverfügungen sind relativ selten in solchen Fällen.“

Beleuchtung laut Gesetz

Paragraph 99: (1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein. (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.

Polizei muss nichts beweisen

Es sei natürlich besser, an Ort und Stelle mit dem Autofahrer zu sprechen. In diesem Fall sei das offenbar aufgrund der Umstände nicht möglich gewesen. Bei welchen Sichtverhältnissen man das Licht einzuschalten hat, ist Einschätzungssache. Beweisfotos über die Wettersituation braucht die Polizei nicht, so Eder: „Es reicht die Beschreibung des Kollegen, Fotos sind nicht vorgesehen. Der Sachverhalt muss ordentlich begründet und deutlich beschrieben werden, dann ist der Tatbestand gegeben.“

Laut Wetterdienststelle regnete es am Tag der Anzeige in Klagenfurt leicht bis mäßig - offenbar ausreichend, um die Autofahrerin zur Kasse zu bitten. Bei einem Einspruch müsste die Lenkerin beweisen, dass die Sicht gar nicht so schlecht gewesen sei und das Fahren mit Licht zu dieser Zeit nicht nötig war. Die Erinnerung daran ist nach all der Zeit nur noch dunkel.

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