Viele verschulden sich zu Weihnachten

Vor Weihnachten lockt der Handel mit Rabatten und Ratenzahlungen, die aber oft alles andere als günstig sind. Viele verschulden sich und sehen als letzten Ausweg die Privatinsolvenz. Seit Beginn des neuen Privatinsolvenzrechts stiegen die Konkurse sprunghaft an.

Besonders vor Weihnachten sitzt die Brieftasche bei den Menschen locker. Der Handel wirbt mit zahlreichen Angeboten, und sie verleiten manche Menschen dazu, Geschenke zu kaufen, die sie sich eigentlich gar nicht leisten können. Die Schuldnerberater haben dagegen ein einfaches Rezept, so Caroline Rader von der Beratung Klagenfurt. Wenn man zu Impulskäufen neige, sollte man Bankomat- und Kreditkarte zuhause lassen und Bargeld mitnehmen. Dann gebe man nicht mehr aus, als man zur Verfügung habe. In der Schuldnerberatung Klagenfurt werden rund 2.000 Menschen betreut.

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Viele wollen ihren Lieben eine Freude machen, manche verschulden sich dafür sogar

Ratenkäufe sind in vielen Fällen deutlich teurer als ein Direktkauf, besonders teuer wird es, wenn man mit den Raten in Verzug gerät. Die Zinsen sind wesentlich höher als bei einem Kredit.

Sprunghafter Anstieg der Privatkonkurse

In den ersten zehn Monaten des heurigen Jahres ging die Zahl der Privatkonkurse deutlich zurück, nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes stiegen sie im November deutlich an. Allein in dieser Woche wurden in Kärnten laut Alpenländischen Kreditorenverband 18 Verfahren eröffnet. Auch bei den Schuldnerberatern gibt es bereits zahlreiche Anfragen. Viele scheinen auf das neue Gesetz gewartet zu haben.

„Viele erreichten Mindestquote nicht“

Von der neuen Insolvenz-Regelung profitieren aber nicht nur Private, die sich finanziell übernommen haben, sondern vor allem ehemalige Unternehmer, die sich schneller entschulden können, sagte Rader. Bisher konnten sich die ehemaligen Selbstständigen durch eine Mindestquote von zehn Prozent von der Restschuld befreien, doch viele konnten diese zehn Prozent nicht aufbringen. Durch das neue Abschöpfungsverfahren sei die Mindestquote gefallen, das Verfahren dauert nun fünf statt wie bisher sieben Jahre.

Gläubiger werden auf viel Geld verzichten müssen

Für die Gläubiger, im Falle der ehemaligen Unternehmer sind das meist Banken, Finanzamt oder Krankenkassen, wird es durch das neue Gesetz allerdings schwieriger. Es gibt aber Auflagen, zum Beispiel muss sich der Schuldner während der fünf Jahre des Insolvenzverfahrens um Arbeit möglichst in Vollzeitbeschäftigung bemühen.

Dennoch werden die Gläubiger vermutlich auf viel Geld verzichten müssen, sagt Arno Ruckhofer vom Alpenländischen Kreditorenverband: „Ehemalige Unternehmer können auch mit einer Nullquote davonkommen. Sie müssen zwar arbeiten, doch für viele ist es nicht möglich, einen entsprechenden Job mit adäquaten Einkommen zu finden. Dann könnten über den gesamten Zeitraum auch keine pfändbaren Gegenstände vorhanden sein.“ Dann müssen sie gar nichts zurückzahlen. Dies gelte für Einkommen bis etwa 1.000 Euro im Monat, sagte Ruckhofer.

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