OGH entscheidet über Scheuch-Anklage

Der Oberste Gerichtshof (OGH) verhandelt am 12. Dezember über ein Strafverfahren des früheren Kärntner FPÖ-Landespolitikers Uwe Scheuch. Ihm wird Amtsmissbrauch zur Last gelegt. Geklärt werden soll nun, ob nicht doch Untreue vorliegt.

Dem ehemaligen Kärntner Landeshauptmann-Stellvertreter wird Amtsmissbrauch mit einem Schaden von 23.000 Euro vorgeworfen, dieses Steuergeld soll für den Wahlkampf verwendet worden sein. Scheuch soll einem Mitarbeiter die Weisung erteilt haben, sechs überhöhte Rechnungen als richtig zu bestätigen. Die den Rechnungen zugrunde liegenden Leistungen wurden laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nicht oder nur teilweise erbracht. Das Oberlandesgericht Graz hatte einen Einspruch gegen die Anklage im August abgewiesen und die Rechtskraft erklärt.

Generalprokuratur brachte Beschwerde ein

Die Generalprokuratur hatte aber eine Nichtigkeitsbeschwere zur Wahrung der Gesetze eingebracht, mehr dazu auch in Beschwerde gegen Scheuch-Anklage. Deshalb muss der OGH nun klären, ob missbräuchliche Weisungen auch dann Missbrauch der Amtsgewalt sein können, wenn sie in Angelegenheiten der Privatwirtschaftsverwaltung erteilt werden.

Auf das Delikt des Missbrauchs der Amtsgewalt steht eine Haftstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren, für Bestimmung zur Untreue gibt es bei der vorgeworfenen Schadenshöhe bis zu drei Jahre Haft. Während bei einer Amtsmissbrauchsanklage ein Schöffensenat entscheidet, wäre bei Bestimmung zur Untreue in dem Fall ein Einzelrichter zuständig.