Innenminister zu Bootsunfall: „Keine Weisung“

Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) hat nun auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen zu dem tödlichen Bootsunfall am Wörthersee geantwortet. Demnach sei keine mündliche oder schriftliche Weisung erteilt worden.

Der Unfall hatte sich am 2. Juni vor Maria Wörth (Bezirk Klagenfurt-Land) ereignet. Insgesamt befanden sich fünf Personen an Bord, vier Freunde aus Niederösterreich und der 32-jährige Bootsführer als Vertreter des Bootseigentümers, eines Kärntner Unternehmers. Am Steuer saß ein 44-Jähriger aus dem Waldviertel als, laut Zeugenaussagen nach einigen scharfen Kurven, ein gleichaltriger Unternehmer aus dem Weinviertel über Bord ging - mehr dazu in Bootsunfall: Opfer hatte „massivste“ Verletzungen.

Nach dem Unfall waren Vorwürfe laut geworden, dass Sobotka, ein Bekannter des Unfalllenkers, in dem Fall eine Weisung erteilt hat: Demnach sei der Fall „direkt vom Landeskriminalamt zu übernehmen“, jegliche Pressearbeit solle von der Pressestelle der Landespolizeidirektion übernommen werden. Wie die Landespolizeidirektion betonte, sei das auf ein „Missverständnis in der Kommunikation“ zwischen dem damals diensthabenden Offizier vom Dienst und dem im Landeskriminalamt Dauerdienst versehenden Beamten zurückzuführen gewesen - mehr dazu in Bootsunfall: Verwirrung um „Ministerweisung“.

Knappe Antwort auf 46 Fragen

Sobotka antwortete nun auf die parlamentarische Anfrage des Grüne-Abgeordneten Albert Steinhauser. In der knappen Antwort sagte der Minister, dass weder er noch einer seiner Kabinettsmitarbeiter in der Angelegenheit „eine mündliche oder schriftliche Weisung erteilt“ habe. Steinhauser hatte in seiner Anfrage insgesamt 46 Fragen an den Minister gerichtet. Diese drehten sich um den Zeitpunkt, zu dem Sobotka von dem Fall erfahren hatte. Auch wollte Steinhauser wissen, ob sich der Minister behördenintern mit dem Fall befasst, eine Weisung erteilt oder interveniert hatte.

In der Beantwortung verneinte Sobotka, eine Weisung erteilt zu haben. Er sei am Abend des 2. Juni von Landespolizeidirektorin Michaela Kohlweiß von dem Vorfall informiert worden. Sie sei es auch gewesen, die die Übernahme der Ermittlungen durch das Landeskriminalamt und die Abwicklung der Medienarbeit durch die Landespolizeidirektion beauftragt hatte. Und: „Die rasche Information des Ressortleiters durch Führungskräfte über aufsehen erregende Ereignisse ist eine grundlegende Voraussetzung zur effizienten Führung eines Ministeriums.“

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