Freispruch im Hypo-„Jakljan“-Prozess

Der kroatische Geschäftsmann Goran Strok ist am Freitag am Landesgericht Klagenfurt im Prozess über ein geplantes Projekt auf der Insel Jakljan vom Vorwurf der Untreue freigesprochen worden. Laut dem Richter habe der Prozess aber ein erschreckendes Bild der Hypo gezeigt.

Der Schöffensenat fand im Zusammenhang mit dem geplanten Grundstückskauf auf der kroatischen Insel Jakljan keinen Hinweis auf einen Beitrag oder eine Bestimmung zur Untreue durch den Angeklagten. Strok war vorgeworfen worden, den Ex-Hypo-Vorstand Günter Striedinger im Jahr 2005 zur Vergabe wirtschaftlich nicht vertretbarer Haftungskredite in Höhe von 300.000 Euro beziehungsweise 5,7 Mio. Euro, somit zum Missbrauch seiner Befugnis und zur Umgehung der notwendigen Gremien gedrängt zu haben. Striedinger wurde in dieser Causa bereits rechtskräftig zu 16 Monaten Haft verurteilt.

„Von sämtlichen Zeugen entlastet“

Der Vorsitzende des Schöffensenats, Richter Christian Liebhauser-Karl, erklärte in der Urteilsbegründung, sämtliche Zeugen und Urkunden hätten Strok entlastet. Für eine Verurteilung hätte der Angeklagte auch über die internen Abläufe der Bank Kenntnis haben und damit wissen müssen, dass Striedinger seine Befugnis überschreite. Da es dafür keinen Hinweis gebe, erübrige sich auch die Frage nach dem Schädigungsvorsatz.

Jedoch habe dieses Verfahren aufs Neue und erschreckend die Arbeitsweisen in den verschiedenen Hierarchien der Bank gezeigt. Daher überrasche es nicht, dass sie in Turbulenzen kommen musste. Das Motiv Striedingers ist für den Richter auch klar: Die Strok-Gruppe sei ein Großkunde gewesen. Und ein Verlust derselben wäre in der damaligen Expansionsphase der Hypo nicht gut gewesen.

Staatsanwalt hatte Schuldspruch gefordert

Für Oberstaatsanwalt Norbert Ladinig wären hingegen ausreichende Indizien für eine Bestimmungs- und Beitragstäterschaft vorhanden gewesen, auch wenn es in dem Beweisverfahren keine klaren Aussagen dazu gegeben habe. Striedinger und Strok hätten gemeinsame Sache gemacht, meinte er in seinem Plädoyer, und das Verhältnis zwischen den beiden Männern sei über das Geschäftliche hinausgegangen. „Was hätte Striedinger sonst für einen Grund gehabt, das durchzudrücken?“, fragte er. „Strok hatte das Motiv und das Interesse“, hatte Ladinig erklärt und einen Schuldspruch gefordert.

„Nichts verschwiegen“

Stroks Verteidiger Roland Grilc sah keinerlei Hinweise dafür, dass sein Mandant irgendwelche Beitragshandlungen gesetzt und gewusst habe, dass Striedinger seine Befugnis missbrauche. Kein Zeuge habe gesagt, dass Strok interveniert oder Druck ausgeübt hätte, erklärte der Anwalt.

Beim Immobiliengeschäft „Jakljan“ habe Strok alles offen dargelegt und nichts verschwiegen. So sei Striedinger darüber informiert gewesen, dass Serbien den Verkauf ausgeschrieben hatte, Kroatien aber im Grundbuch gestanden sei. Doch alle Beteiligten seien davon ausgegangen, dass dieses Problem durch die Ratifizierung eines bereits vorliegenden Staatsvertrags gelöst würde, so Grilc. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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