Neuer Privatkonkurs benachteiligt Gläubiger

Mit 1. November gelten die neuen gesetzlichen Regelungen beim Privatkonkurs. Weil die Mindestquote von zehn Prozent bei der Rückzahlung der Schulden gefallen ist, wird es leichter, sich zu entschulden. Gläubiger könnten aber völlig leer ausgehen.

Die Schuldnerberatungen und die Betroffenen atmen auf, die Gläubiger und Kreditschützer sehen die neuen Regeln kritisch. Jene Schuldner, die sehr hohe Verbindlichkeiten angehäuft haben und jene mit sehr geringem Einkommen, also etwa Alleinerzieher, können sich nun leichter entschulden. Die Laufzeit des Abschöpfungsverfahrens wird von sieben auf fünf Jahre reduziert. Zudem mussten bisher in der Regel zehn Prozent der angehäuften Schulden zurückgezahlt werden, das fällt nun weg.

„Geldgeber bekommt fast gar nichts mehr“

Das Fallen dieser Mindestquote wird von Barbara Wiesler Hofer vom Kreditschutzverband von 1870 kritisiert: „Wenn der Schuldner kein pfändbares Einkommen hat, dann muss er unter Umständen auch nichts zahlen, das ist das Problem. Das ist eine Erleichterung für die Schuldner, aber für die Gläubiger ist es natürlich schlecht. Das Abschöpfungsverfahren dauert jetzt fünf Jahre. In den ersten drei Jahren werden grundsätzlich nur die Kosten zurück gezahlt und für die Gläubiger bleiben nur zwei Jahre. Damit ist der Geldgeber faktisch enteignet und bekommt fast gar nichts mehr.“

Zahlungsplan auch bei neuer Regelung

Um wieviel Geld es für die Gläubiger geht, zeigen die durchschnittlichen Schulden in einem Privatkonkurs, die 70.000 Euro betragen. Hauptursachen sind falscher Umgang mit Geld und gescheiterte Selbständigkeit. Zumindest wird auch künftig in jedem Privatkonkursverfahren ein Zahlungsplan vorgeschrieben und einmal pro Jahr werden die Gerichte prüfen, ob der Schuldner sich um eine Arbeit bemüht und ob Geld vorhanden ist, das den Gläubigern zufließen kann, kündigte Wiesler Hofer an.

„Mittlerweile erwartet der Gesetzgeber, dass der Schuldner schon während des gesamten Verfahrens einer Beschäftigung nachgeht und er erwartet auch, dass man sich während des Abschöpfungsverfahrens um ein Einkommen bemühen muss, damit er pfändbare Beträge an die Gläubiger zahlen kann. Das werden wir Kreditschützer jetzt genau verfolgen und überprüfen.“

Fast jeden Tag ein Antrag

Fast jeden Tag meldet ein Schuldner in Kärnten Privatkonkurs an. Durch die Erleichterungen rechnen Kreditschützer aber nun zumindest kurzfristig mit einer Verdoppelung der Anträge. Mit einem Rückgang bei den Privatkonkursen, wie in den letzten Monaten, dürfte es also vorbei sein.