Ex-Bürgermeister und Amtsleiterin verurteilt

Am Landesgericht Klagenfurt sind am Dienstag der ehemalige freiheitliche Bürgermeister der Gemeinde Keutschach, Gerhard Oleschko und die Amtsleiterin der Gemeinde zu Geldstrafen verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Oleschko wurde wegen Amtsmissbrauchs und Untreue zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro und einer bedingten Haftstrafe von vier Monaten verurteilt, die Amtsleiterin wurde der Untreue für schuldig befunden und erhielt eine Geldstrafe von 14.400 Euro. Es ging um Zulagen, die laut Anklage ohne Rechtsgrundlage an Gemeindemitarbeiter ausgezahlt wurden. Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Sandra Agnoli, bezifferte den entstandenen Schaden mit mehr als 30.000 Euro.

Schaden teilweise wieder gut gemacht

Die angeklagte Amtsleiterin, die auch für die Lohnverrechnung zuständig war, machte bereits einen Teil des entstandenen Schadens wieder gut und überwies 1.455 Euro an die Gemeinde. Der ehemalige freiheitliche Bürgermeister, der sich am ersten Verhandlungstag nicht schuldig bekannt hatte, erklärte am Dienstag, dass er sich nun teilweise schuldig fühle: „Ich bin der Chef gewesen. Ich hatte die moralische Verpflichtung und hätte das hinterfragen sollen.“ Er erklärte sich auch bereit, 12.000 Euro des entstandenen Schadens anzuerkennen.

Zulagen, die es nicht gibt

Laut Anklage haben Bürgermeister und Amtsleiterin Zulagen ausgezahlt, die es laut Gebührenverordnung nicht gibt: So habe eine Mitarbeiterin eine „Amtsleiterstellvertreter-Zulage“ bekommen. Als die angeklagte Amtsleiterin 2012 auch Standesbeamtin wurde, habe sie sich die entsprechende Zulage nach Absprache mit dem Bürgermeister selbst ausgezahlt. Sie betonte aber, dass sie damals geglaubt hatte, dass ihr das zusätzliche Salär zustehe.

Als Zeugin war am Dienstag unter anderem die Amtsleiterin geladen, die die Angeklagte während ihrer Karenz im Jahr 2015 vertreten hatte. Während dieser Zeit sei man drauf gekommen, dass bei den Zulagen etwas „mysteriös“ sei. „Mir war es wichtig, zu sagen, dass es Ungereimtheiten gibt“, sagte die Zeugin. Sie konfrontierte den Nachfolger Oleschkos als Bürgermeister damit, der schließlich die Auszahlung der Zulagen stoppen ließ.

Zulage nur mit Verordnung

Die Zeugin bekräftigte auch, dass es für die „Amtsleiterstellvertreter-Zulage“ für eine Mitarbeiterin keine rechtliche Grundlage gegeben hätte: „Da hätte es erst eine Verordnung der Kärntner Landesregierung gebraucht. Es hätte nichts gebracht, wenn man über diese Zulage im Gemeinderat abgestimmt hätte.“

Eine Mitarbeiterin der Finanzverwaltung der Gemeinde war ebenfalls als Zeugin geladen. Ihr Aussage: „Ich war der Meinung, dass die Amtsleiterstellvertreter-Zulage weg gehört - und dann begann der Krieg.“ Höhepunkt sei schließlich ihre Kündigung gewesen: „Mir wurde gesagt, dass keine weitere Zusammenarbeit mit mir gewünscht ist, weil ich in dieser Causa ausgesagt habe - und weil ich mit der Karenzvertreterin der Amtsleiterin gepackelt hätte.“

Richterin: Zulagen bewusst ausgezahlt

Oleschko betonte im Prozessverlauf, dass die Mitarbeiterinnen, die mit den Zulagen bedacht wurden, sich diese ja auch verdient hätten. Er komme aus der Privatwirtschaft und habe seine Mitarbeiter für gute Leistungen auch mit Prämien belohnt. Diese Verantwortung griff auch Richterin Barbara Baum, die dem Schöffensenat vorsaß, in ihrer Urteilsbegründung auf.

Richterin Baum: „Es ging in diesem Prozess nicht darum, ob Mitarbeiter gut oder schlecht gearbeitet haben.“ Und an beide Angeklagte gewandt erklärte sie: „Die Zulagen wurden gezahlt, Sie beide haben gewusst, dass es dafür keine Rechtsgrundlage gibt und haben auch keine Rechtsgrundlage herbeigeführt.“ Mildernd kam beiden Angeklagten ihre Unbescholtenheit zugute - bei Oleschko war das Zusammentreffen von Verbrechen und Vergehen erschwerend, Richterin Baum betonte auch die hohe Vorbildwirkung, die man als Bürgermeister hat. Weder die Verteidiger noch die Staatsanwältin gaben eine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Link: