Neue Wohnbauförderung mit weniger Auflagen

Das neue Wohnbauförderungsgesetz tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft. Es gibt künftig weniger Auflagen, auch die Einkommensgrenzen wurden angehoben. Damit sollen mehr Menschen in Genuss der Förderung kommen.

Die Basiswohnbauförderung bekommt künftig jeder, der eine Baubewilligung und an dem Förderstandort seinen Hauptwohnsitz gemeldet hat. Die Einkommensgrenze für einen Ein-Personen-Haushalt wurde auf 38.000 Euro, für ein Elternpaar mit Kind auf 61.000 Euro angehoben. Künftig sind die Energiekennzahlen der Baubewilligung auch für die Wohnbauförderung ausreichend. Wer im Ortskern baut, bekommt noch einen extra Zuschuss.

Schaunig: Früher Zinsen zu hoch

Für Wohnbaureferentin Gaby Schaunig (SPÖ) sind dies wesentliche Unterschieden zum alten Gesetz. Sie sagte, zwei Bereiche hätten in der alten Förderung abschreckend gewirkt, einerseits die energetischen Anforderungen, die überzogen gewesen seien, außerdem seien die Zinssätze weit über dem Kapitalmarkt gelegen, so Schaunig. Künftig soll der Zinssatz bei rund 1 Prozent liegen.

Wer sein Haus künftig saniert und weiterhin fossile Brennstoffe verwendet, bekommt allerdings keine Förderung mehr. Bei einer umweltfreundlichen Sanierung wird künftig unabhängig vom Einkommen mehr ausbezahlt, bis zu 25.000 Euro. Dafür müssen aber nachwachsende Dämmstoffe wie Stroh- oder Holzfaserplatten verwendet werden.

Größenbegrenzung 200 Quadratmeter

Gefördert werden Umbauten und Sanierungen bis zu einer Fläche von 200 Quadratmetern. Über die Landesregierung kann eine kostenlose Energie- und Sanierungsberatung in Anspruch genommen werden, sagt Energiereferent Rolf Holub (Grüne): „Es gibt auch einen Sanierungsbegleiter, der den ganzen Prozess begleitet.“ Die Vorschriften und Behördenwege hätten früher viele abgeschreckt, so Holub.

Wer eine neue Mietwohnung bezieht, muss oft mehrere tausend Euro Baukostenzuschuss bezahlen, für viele nur schwer leistbar. Auch dabei soll die neue Förderung ab 1. Jänner helfen. Ein weiterer wesentlicher Aspekt des neuen Gesetzes ist außerdem die Schaffung von günstigem, barrierefreiem Wohnraum im gemeinnützigen Bereich für allein lebende Menschen jeden Alters, Jungfamilien, Studenten und beeinträchtigten Personen. Für die neue Wohnbauförderung sind pro Jahr 131 Millionen Euro im Budget geparkt.

Team Kärnten: Alibiaktion

In einer Reaktion sagten Landesrat Gerhard Köfer und Gerhard Klocker, Mitglied des Wohnbauförderungsbeirats, die Novelle sei eine Alibiaktion, denn Wohnen günstiger zu machen sei mit diesem Gesetz unmöglich. Das grundlegende Problem seien bürokratische Hürden wie Bonitätsprüfungen. Eine Novelle müsste Hand in Hand mit einer Überarbeitung der Bauordnung gehen. Kritisiert wird auch die fehlende Zweckbindung der Wohnbauförderung.

FPÖ: Missstand neu verpackt

FPÖ-Wohnbausprecher Erwin Angerer befürchtet, dass viele Kärntner weiterhin aufgrund der hohen energetischen Auflagen keine Wohnbauförderung erhalten werden, denn dieser Missstand sei neu verpackt worden. Angerer ist auch auch Mitglied des Wohnbauförderungsbeirats und verweist auf den Verein Energieforum Kärnten, der auf seiner Homepage vor Kürzungen bzw. Verschärfungen im neuen Wohnbauförderungsgesetz warnt. Der von der FPÖ geforderte unbürokratische Direktzuschuss für Häuslbauer („Häuslbauerbonus“) werde zwar umgesetzt, aber mit so viel Bürokratie überfrachtet, dass dies viele Interessenten abschrecke, so Angerer.