Heizkostenzuschuss beim Land beantragen

Für Menschen mit niedrigem Einkommen gibt es auch heuer wieder den Heizkostenzuschuss des Landes. Der einmalige Zuschuss kann ab sofort beim Wohnsitzgemeindeamt beantragt werden.

Auch wenn die Temperaturen tagsüber noch durchaus sommerliche Werte erreichen, die Abende und Nächte sind schon kühl. Die Heizperiode hat bereits begonnen und das spüren vor allem Menschen mit niedrigem Einkommen. Knapp 21.000 Kärntnerinnen und Kärntner erhielten im vergangenen Winter den Heizkostenzuschuss. 3,27 Millionen Euro gaben Land und Gemeinden, die die Kosten je zur Hälfte übernehmen, dafür aus. Wegen des kalten Winters zahlte das Land pro Bezieher noch 50 Euro zusätzlich aus. Damit wurden im vergangenen Winterhalbjahr insgesamt 4,4 Millionen Euro an Heizzuschüssen gezahlt.

Einmaliger Zuschuss: 110 oder 180 Euro

Ausbezahlt wird der Heizkostenzuschuss an einkommensschwache Personen und Familien. Beantragt werden kann entweder der große Heizkostenzuschuss von 180 Euro oder der kleine mit 110 Euro. Anspruch auf den großen Zuschuss haben Alleinstehende oder Alleinerzieher mit einem Nettoeinkommen bis maximal 844,46 Euro und Haushalte mit zwei Personen, die maximal 1.266,88 Euro netto im Monat zur Verfügung haben. Für jede weitere im Haushalt lebende Person steigt die Einkommensgrenze um 130,30 Euro.

Beim kleinen Heizkostenzuschuss liegt die Einkommensgrenze für Alleinstehende oder Alleinerzieher bei 1.048,32 Euro, für Paare bei 1.441,44 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr wurden die Einkommensgrenzen heuer um 0,8 Prozent angehoben.

Einkommensnachweis oder Steuerbescheid

Der Heizkostenzuschuss kann bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde bis spätestens 27. Februar nächsten Jahres beantragt werden. Dem Antrag muss der aktuelle Einkommensnachweis und bei Selbstständigen der aktuelle Einkommenssteuerbescheid beigelegt werden.