Stornogebühr in der Gastronomie regt auf

Immer mehr Gastronomen verlangen Stornogebühren, sollte der Tisch reserviert sein und der Gast nicht kommen. Laut Wirtschaftskammer sei das international längst üblich. Dennoch sorgt die Regelung für Unmut unter vielen Gästen.

Laut Konsumentenschützern der Arbeiterkammer gilt eine Reservierung - ob schriftlich oder mündlich - als Vertragsabschluss. Der Wirt kann also eine Stornogebühr verlangen, wenn ihm nachweislich Schaden entsteht oder wenn er schon bei der Reservierung darauf hinweist.

Als Kavaliersdelikt will die Branche das Fernbleiben von Gästen nicht länger hinnehmen, sagt Adolf Kulterer von der Fachgruppe Gastronomie der Wirtschaftskammer. Er rät seinen Kollegen, sich gegen unentschuldigtes Fernbleiben von Gästen zu wehren: "Die Branche ist sehr zögerlich. Wir empfehlen aber, eine Stornogebühr einzuheben und sich eine schriftliche Reservierung geben zu lassen und die Buchung mit Hinterlegung einer Kreditkartennummer durchzuführen. Buchungen und Stornierungen sollten - in Zeiten wie diesen - allerdings für die Gäste problemlos über das Internet möglich sein, ergänzt Kulterer.

Storno Gastronomie

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„24 Stunden vor Termin absagen“

Speziell in der Weihnachtszeit, wenn Gruppen Plätze für 15 Personen anfragen und dann nur zehn Personen erscheinen, komme es oft vor, dass am Ende des Abends das halbe Lokal leer bleibe. Das bringe für den Wirt einen Umsatzverlust mit sich. Unter einer „rechtzeitigen“ Absage versteht Kulterer einen Zeitraum von 24 Stunden: „Wenn man storniert, sollte man bei der Absage eines Termins am selben Tag schon eine Stornogebühr bezahlen.“

Gerade in den Seeregionen komme es immer wieder zu einem weiteren Phänomen, schildert Kulterer: „Man glaubt, man reserviert in drei Restaurants und entscheidet sich dann bei Sonnenuntergang, wo man hingeht. Genauso ist es bei Schlechtwettersituationen. Die Gäste müssen einfach verstehen, dass man genauso einen Vertrag eingeht wie wenn man ein Produkt im Handel - zum Beispiel im Internet - bestellt.“

Unterschiedliche Praxis in Kärntner Betrieben

Derzeit verrechnen nach Schätzung der Fachgruppe Gastronomie fünf bis zehn Prozent der Kärntner Wirte eine Stornogebühr – die Tendenz sei steigend.

Im Restaurant Bad Saag am Wörthersee isst und trinkt jeder Gast um 140 Euro oder mehr. Jeder freibleibende Sessel kostet Spitzenkoch Hubert Wallner: Der Umsatz fehlt, die Personal-Kosten bleiben. Wenn Gäste reservieren, aber einfach nicht kommen, verrechnet Wallner 60 Euro Stornogebühr pro Person. Die Gäste werden bei der Reservierung darüber informiert.

Im Landgasthaus Fruhmann in Wernberg hingegen fühlt sich der Wirt nur selten von Gästen sitzen gelassen. Wenn doch, dann bleibt bei viel Laufkundschaft der Tisch nicht lange leer; Storno ist daher hier kein Thema.

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Stornobedingungen eines Restaurants auf Handybildschirm

Viele Gäste irritiert

Unter vielen Gästen sorgt der Vorstoß der Wirtschaftskammer für Unmut. „Ich denke, jeder Gast muss seine berufliche Tätigkeit hernehmen und sich fragen: Was wäre, wenn ich in meinem Job die gleiche Situation hätte. Jeder Unternehmer will in Strukturen arbeiten - alles, was nicht strukturell ist - bringt Stress, nicht kalkulierbare Kosten. In allen angelsächsischen Ländern ist das ganz normal und bei uns ist das ein Kavaliersdelikt und wird vom Gast nicht so gesehen, wie es gesehen werden sollte.“