Prozess: Feuer bei Nebenbuhlerin gelegt

Eine 44-jährige Kärntnerin ist in Klagenfurt wegen versuchter Brandstiftung zu 16 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Aus Eifersucht hatte die Frau in der Wohnung einer Nebenbuhlerin ein Feuer gelegt.

Zu der versuchten Brandstiftung kam es vor einem Jahr in einem Wohnhaus mit sechs Wohnungen in St. Veit/Glan. Die Angeklagte und ihr Freund waren zu Besuch in einer Wohnung im Erdgeschoß des Hauses. Mit dabei war auch eine Bekannte des Paares, eine Frau, die im Stockwerk darüber wohnte.

Ihr damaliger Freund habe bei einem geselligen Zusammensein in einer anderen Wohnung des Mehrparteienhauses plötzlich einen BH der Nachbarin hervorgeholt, sagte die Angeklagte am Freitag vor Gericht. Wut und Eifersucht trieben sie daraufhin dazu, in die Wohnung der betreffenden Nachbarin zu gehen, den Herd anzuschalten und ein Geschirrtuch auf die Platten zu legen.

Psychiater bescheinigte Intelligenzminderung

Die Frau war geständig und beteuerte, wie leid ihr alles tue. Auf diese Nebenbuhlerin war die Angeklagte schon einmal eifersüchtig. Sie verleumdete damals ihren Freund, sie über eine Stiege gestoßen zu haben und wurde verurteilt. Ein psychiatrischer Sachverständiger attestierte der 44-Jährigen eine Intelligenzminderung, aufgrund derer auch die Impulskontrolle leide. Ihr Wissen um das Unrecht ihrer Tat sei damals deutlich eingeschränkt gewesen.

Brandstiftung endete glimpflich

Der Gutachter, der den Brand untersucht hatte, sagte, es hätte durchaus das gesamte Mehrparteienhaus niederbrennen können. Auf die Frage von Richterin Barbara Baum, ob sie einen Vollbrand habe erreichen wollen, begann die Angeklagte bitterlich zu weinen.

Tatsächlich löschte die Nachbarin das Feuer selbst. Sie war in ihre Wohnung zurückgekommen und hatte die Brandmelder gehört. In der verrauchten Küche entdeckte sie den brennenden Baumwollfetzen, warf ihn mit einem Messer ins Waschbecken und drehte den Wasserhahn auf.

Gericht ordnet Bewährungshilfe an

Angesichts der mildernden Umstände - die Intelligenzminderung und das frühe Geständnis fällte der Schöffensenat ein mildes Urteil. Die 44-Jährige wurde zu 960 Euro Geldstrafe und 16 Monaten Haft auf drei Jahre bedingt verurteilt. Außerdem ordnete die Richterin Bewährungshilfe für die unter Sachwalterschaft lebende Frau an. Diese nahm das Urteil an, Staatsanwältin Sarah Katschnig gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Eine neuerliche Eifersuchtstat wird es nicht mehr geben, das Paar hat sich mittlerweile getrennt.