Ab 2018 mehr Geld für Pendler

Pendler bekommen ab 2018 mehr finanzielle Unterstützung. Vor allem Menschen mit niedrigem Einkommen sollen von der neuen Arbeitnehmerförderung profitieren, außerdem wurde die Einkommensgrenze erhöht und somit kommen mehr in den Genuss der Pendlerförderung.

Kärnten ist ein Land der Pendler. Mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer pendelt vom Wohnort zum Arbeitsplatz, viele von ihnen täglich. Daher ist der wesentliche Teil der Arbeitnehmerförderung dem Thema Fahrtkostenzuschüsse gewidmet, so Arbeitnehmer-Referentin Gaby Schaunig (SPÖ). Die geographische Lage mit Tälern und weit verstreuten Siedlungsräumen bedingen, dass die Distanzen für Pendler oft auch weit seien.

Bis 26.400 Euro Jahreseinkommen

Konkret werden die Zuschüsse für Pendler um bis zu 50 Prozent erhöht, bei einer gleichzeitigen Anhebung der Einkommensgrenze um zehn Prozent. Fahrtkostenzuschüsse können bis zu einem Jahreseinkommen von 26.400 Euro (2.200 Euro monatlich) beantragt werden und sind darunter gestaffelt. Je nach Entfernung zum Arbeitsplatz kann der Fahrkostenzuschuss künftig bis zu 550 Euro jährlich betragen. Schaunig sage, in Summe bekommen Bezieher niedrigerer Einkommen stark erhöhte Förderungen. Damit wolle man die Erreichbarkeit der Arbeitsstätten fördern und auch den ländlichen Raum stärken.

„Sozialpolitische Maßnahme“

Lehrlinge erhalten künftig bereits ab fünf Kilometer Wegstrecke eine Förderung. Teilzeitbeschäftigte können bereits ab zwei Pendlertagen in der Woche den Zuschuss beantragen. Arbeiterkammerpräsident Günther Goach betont, dass es sich bei den Fahrtkostenzuschüssen um keine verkehrspolitische, sondern um eine rein sozialpolitische Maßnahme handle. Die Menschen sollen nicht von ihrem wenigen Geld noch die Pendlerkosten zahlen müssen, so Goach.

Geld für Nutzer öffentlichen Verkehrs

Auch die Förderungen für jene, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen werden erhöht. Die Fahrkarten werden ab einem Einkommen von 13.200 Euro bis 16.500 Euro zu 100 Prozent gefördert, so der Leiter der durchführenden Förderungsstelle in der AK, Bernhard Sapetschnig. Ab sechs Zonen werde der Förderungsbetrag teilweise um bis zu 50 Prozent aufgestockt.

10.000 Anträge bearbeitet

Seit Jänner 2017 bearbeitete die Abteilung Förderungen in der AK rund 10.000 Förderungsanträge. 95 Prozent der Anträge entfallen auf einen Fahrtkostenzuschuss für Berufspendler, knapp drei Prozent der Anträge wurde an Lehrlinge ausbezahlt. Jeweils ein Prozent wurde für Pendler in Abendschulen und als Mautkostenersatz für Berufspendler ausbezahlt. Insgesamt bearbeitete die Arbeiterkammer Kärnten seit 2015 rund 36.000 Anträge für einen Fahrtkostenzuschuss. Anträge können noch bis zum 31. Oktober gestellt werden, allderdings nur für die bisherige Regelung der Förderungen. Die neuen Tarife gelten erste nächstes Jahr.

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