Vorhabensbericht in Causa Top Team

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat in der Causa Top Team einen Vorhabensbericht fertiggestellt und an die Oberstaatsanwaltschaft Wien übermittelt. Beschuldigte sind Landeshauptmann Peter Kaiser und Landtagspräsident Reinhart Rohr (beide SPÖ).

WKStA-Sprecher Konrad Kmetic bestätigte der Austria Presse Agentur einen Bericht des Nachrichtenmagazins „News“ vom Mittwoch. Die Ermittlungen liefen gegen zuletzt sieben Beschuldigte und zwei Firmen, nun sind nur noch Kaiser und Rohr als Beschuldigte geführt. In dem Verfahren geht es um die Vorwürfe der Untreue, des schweren Betrugs und Amtsmissbrauchs. Angeblich flossen mittels falscher Rechnungen an das Land Kärnten öffentliche Gelder an die frühere SPÖ-Partei-Werbeagentur „Top Team“, es werden aber auch andere Sachverhalte geprüft.

Anzeige der Freiheitlichen

Die Vorwürfe betreffen vor allem das Jahr 2009, einzelne Fakten reichen aber bis ins Jahr 2012. Kaiser will im Fall einer rechtskräftigen Anklage zurücktreten. Ob die WKStA eine solche befürwortet oder die Ermittlungen einstellen will, wird nicht öffentlich bekanntgegeben. Das Verfahren geht auf eine 2012 erstattete Anzeige der damals von den Freiheitlichen dominierten Kärntner Landesregierung zurück, seither wurde ermittelt. Zuletzt hatte im Sommer 2016 der Weisungsrat im Justizministerium den Auftrag zu weiteren Ermittlungen erteilt. Laut Medienberichten wollte die WKStA den aus ihrer Sicht abgeschlossenen Akt damals zur Anklage bringen.

Bericht an Justizministerium

Ob auch zum aktuellen Vorhabensbericht eine Weisung erteilt werden wird, bleibt abzuwarten. Kmetic sagte dazu: „Der Bundesminister hat da viel Spielraum, aber ich gehe davon aus.“ Jetzt wird der Akt zunächst von der Oberstaatsanwaltschaft bearbeitet, diese hat dann wiederum die Berichtspflicht ans Justizministerium. Wie lange es dauern wird, bis eine endgültige Entscheidung über Anklage oder Einstellung bzw. zu weiteren Ermittlungen fällt, ist unklar. „Manche Sachen gehen schnell, manche dauern, je nachdem wie komplex oder ausführlich das zu betrachten ist“, so Kmetic. Für Kaiser und Rohr gilt die Unschuldsvermutung.

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