Urteil gegen „Nazi-Fußballer“ rechtskräftig

Der Oberste Gerichtshof hat ein Urteil gegen einen 26 Jahre alten Fußballer aus Klagenfurt bestätigt. Er zeigte im Jahr 2015 bei einem Fußballspiel den Hitlergruß und trug auf seinen Stutzen die in rechtsextremen Kreisen verwendete Zahl 88.

Die Nichtigkeitsbeschwerde des Anwaltes des 26-Jährigen wurde zurückgewiesen. Damit ist die 14-monatige bedingte Haftstrafe gegen den Klagenfurter nun rechtskräftig. In einem ersten Prozess war der Mann freigesprochen worden. Daraufhin hob auch der Fußballverband die verhängte Suspendierung auf - mehr dazu in Fußballer nach NS-Eklat freigesprochen (kaernten.ORF.at; 11.5.2016).

19.10.15 Fußballspiel ASKÖ Zell Eklat NS 88

Peter Rustia

„Glückszahl“ 88

Zu seiner Verteidigung sagte der Spieler, 88 sei seine Glückszahl, er habe sie bei allen Spielen getragen. In Neonazikreisen steht 88 für die Buchstaben HH, Heil Hitler. Auf dem Computer des Mannes wurde aber nationalsozialistische Fotos gefunden, obwohl er behauptete, er habe damit nichts am Hut. Bei dem Spiel gegen Zell/Sele beschimpfte er auch einen Gegenspieler.

Wegen eines Formalfehlers wurde der Prozess vom OGH aufgehoben und ein Jahr später wiederholt - mehr dazu in NS-Prozess: Fußballer schuldig gesprochen. Auch der Staatsanwalt hatte Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt. Beim neuen Prozess wurde der 26-Jährige zu 14 Monaten bedingter Haft verurteilt. Die Geschworenen urteilten einstimmig, nur die Unbescholtenheit kam dem Mann zugute. Dieses Urteil wurde nun bestätigt.