Fundermax-Kamin laut Behörde rechtens

Nach Anrainerbeschwerden und wochenlanger Prüfung durch die Behörden steht fest: Der Kamin der Firma Fundermax in St. Veit wurde rechtens gebaut. Eine Bürgerinitiative will sich allerdings noch nicht geschlagen geben.

Wochenlang beschäftigte ein Beschwerde-Brief der Anrainer gegen Fundermax die Behörden. In dem Schreiben hieß es, einer der beiden Kamine in Glandorf werde ohne Genehmigung betrieben, die „rechtswidrige Emission“ sei „unverzüglich abzustellen“ - mehr dazu in Fundermax-Schlot muss geprüft werden. Die Anrainer verlangten also, dass die Anlage bis zur Klärung stillgelegt werden sollte.

Behörde: Anlage bereits 1993 genehmigt

Um der Sache nachzugehen, musste in der Bezirkshauptmannschaft St. Veit ein ganzer Aktenberg mit etwa 1.000 Seiten gewälzt werden. Auch ein Sachverständiger des Landes wurde hinzugezogen, um die Hartfaser-Plattenpresse und den dazugehörigen Kamin in technischer Hinsicht zu überprüfen. Laut der Bezirkshauptfrau von St. Veit, Claudia Egger, liegt nun der vorläufige Endbericht vor. Die Plattenanlage mit Kamin sei 1993 genehmigt worden. Auch habe es keine Emissionsüberschreitungen gegeben, deswegen gebe es von der Behörde keine Beanstandungen.

Der Bericht der Bezirkshauptmannschaft wird dieser Tage an das Land übermittelt, wo man den Inhalt auch schon kennt. Zweifel hat man beim Land allerdings, dass sich die Bürgerinitiative damit zufrieden geben wird. Diese habe - als anerkannte Umweltorganisation - Recht auf Akteneinsicht. Allein im Vorjahr seien dadurch wochenlang Personalressourcen gebunden gewesen.

Bürgerinitiative will Ergebnis prüfen

Das für Fundermax positive Prüfergebnis der Bezirkshauptmannschaft will die Bürgerinitiative selbst auf Richtigkeit überprüfen. Geprüft werde auch das Gutachten, das dem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft zu Grunde liege, sagt deren Vertreter Herbert Haller. Zu prüfen sei auch, ob die Genehmigung aus dem Jahr 1993 auch heute noch gültig sei.

Von Fundermax heißt es, man habe mit dem Großteil der Anrainer ein gutes Einvernehmen. Aber, so Geschäftsführer Rene Haberl, es werde versucht, irgendwie dem Unternehmen zu schaden. Warum, das könne er sich auch nicht erklären.

Streit auch um Müllverbrennung

Ein Ende im Streit um den Kamin scheint also vorerst nicht in Sicht. Grundsätzlich haben Anrainer das Recht auf Überprüfungen - personell stoßen die Behörden hier aber schnell an ihre Grenzen.

Rechtlich zu kämpfen hat das Unternehmen auch um die Ausweitung der Müllverbrennung. Die Firma legte Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof und außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof in Wien ein. Damit reagiert das St. Veiter Unternehmen auf die Aufhebung von zwei positiven Bescheiden, mehr Müll verbrennen zu dürfen - mehr dazu in Verbrennung: Fundermax ruft Höchstgerichte an