Verbrennung: Fundermax ruft Höchstgerichte an

Fundermax hat Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof und außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof in Wien eingelegt. Damit reagiert das St. Veiter Unternehmen auf die Aufhebung von zwei positiven Bescheiden, mehr Müll verbrennen zu dürfen.

Fundermax will aus Kostengründen mehr gefährliche Abfälle für Fernwärmeerzeugung verbrennen und bekam dafür vom Land auch grünes Licht. Nicht so vom Landesverwaltungsgericht, weshalb Fundermax nun beide Höchstgerichte anruft, so Geschäftsführer Rene Haberl. Es sei eine schwierige Situation, denn seit 2013 sei man mit Genehmigungsverfahren beschäftigt. Trotz zweier positiver Bescheide sei man jetzt wieder in der Situation, dass man nach der langen Zeit immer noch keine Rechtssicherheit habe, so Haberl.

Fundermax: In „Endlosschleife“ gefangen

Haberl spricht in puncto Behördenverfahren von einer „Endlosschleife“, die durch das Zusammenwirken von der Behörde einerseits und der Gerichte andererseits zustande komme. Das führe dazu,dass bei jeder Beeinspruchung durch Anrainer diese Schleife weitergeführt werde. Für Unternehmen, die investieren wollen, eine schwierige Situation.

Fundermax Fabrik außen

ORF

Seit Jahren gibt es immer wieder Anrainereinsprüche

Gericht: UVP für jede Tonne mehr

Es geht wie so oft um die Frage, ob eine Umweltverträglichkeits-Prüfung benötigt werde, oder nicht. Das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts sieht auf Basis neuen EU-Rechts vor, dass mit jeder Tonne mehr gefährlichen Abfalls eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) einhergehen müsse. Eine Entscheidung, gegen die auch das Land Kärnten in Wien Revision eingelegt hatte, sagt Albert Kreiner von der Abfallwirtschaftsbehörde. Denn das Land genehmigte Fundermax die Verbrennung zusätzlicher Tonnen nicht gefährlicher Abfälle als auch gefährlicher Abfälle pro Jahr und befand, dass es dafür keine UVP brauche.

Laut Land „Verfehlte Rechtsanwendung“

Das Landesverwaltungsgericht berufe sich nun auf ein sehr neues Urteil des Europäischen Gerichtshof, das Rechtsgrundlagen in Österreich kritisiere, aber nach Ansicht der Abfallwirtschaftsbehörde im vorliegenden Fall nicht anwendbar sei. Wegen des Grundes verfehlter Rechtsanwendung habe man sich an den Verwaltungsgerichtshof gewandt, so Kreiner. Laut Kreiner werde auf historisch gewachsene Unternehmen keine Rücksicht genommen, der Entscheid sei deshalb mit dem geltenden UVP-Gesetz nicht vereinbar.

Fundermax will mehr Bahnschwellen verbrennen

Sollten die Höchstrichter gegen Fundermax entschieden, habe das für alle Kärntner Unternehmen Folgen, die gefährliche Abfälle verbrennen wollen. Im Fall Fundermax geht es um Bahnschwellen. Diese machen etwa 3.000 Tonnen im 175.000 Tonnen schweren Brennstoffmix aus. Ein Fortführungsbescheid des Landes würde es Fundermax erlauben, den Anteil dieser gefährlichen Abfälle bis November 2018 auf dem gewünschten, höheren Niveau zu halten.

Das Unternehmen verzichtet aber darauf und strebt nun eine Fortführung des Verfahrens nach dem Abfallwirtschaftsgesetzes an, ohne Erweiterung um die Tonnen gefährlicher Abfälle. Beim Landesverwaltungsgerichts möchte man sich zu solchen wirtschaftspolitischen Fragen nicht öffentlich äußern. Der Entscheid der Höchstgerichte sei abzuwarten.

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