Bad Saag: Heftiger Streit um Wörthersee-Bad

Der Pachtvertrag für das Bad Saag am Wörthersee ist vom Land neu und für eine wesentlich kürzere Pachtdauer als bisher ausgeschrieben worden. Pächter Robert Glock will dagegen rechtlich ankämpfen - nicht der erste Rechtsstreit um das Bad.

Das Bad Saag ist ein öffentlich zugängliches Bad in der Gemeinde Techelsberg, zur 1,1 Hektar großen Liegenschaft gehören ein Beach-Club und das bekannte Drei-Hauben-Lokal von Hubert Wallner. Der Spitzenkoch ist Unterpächter von Robert Glock, Glock pachtet das Bad seit 2010 vom Land. Der Pachtvertrag wurde nun vom Land neu und für nur drei Jahre ausgeschrieben, bislang waren es acht Jahre. Der jetzige Pachtvertrag endet am 1. März nächsten Jahres. Glock habe rund 2,5 Millionen Euro investiert doch jetzt drohe diesem Vorzeigebetrieb ein willkürliches Ende, kritisierte Glocks Anwalt Alexander Todor-Kostic am Donnerstag in einer Presseaussendung.

Bad Saag, Wörthersee

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Der Seegrund gehört dem Land, er wird über eine Landesgesellschaft, die Seen-Immobiliengesellschaft, verpachtet. Unter dem früheren Geschäftsführer sei eine längere Pachtdauer und mündlich eine Verlängerung um weitere acht Jahre vereinbart gewesen, kritisiert Anwalt Todor-Kostic. Nur deswegen habe sein Mandant auch großzügig in das Bad investiert. Glock werde das Bad deswegen 2018 nicht räumen.

Zechner: Von Zusage keine Rede

Von einer Zusage, die Pacht zu verlängern, könne keine Rede sein, sagte hingegen der heutige Geschäftsführer der See-Liegenschaftsgesellschaft, Reinhard Zechner: „Ich wüsste nicht, von wem Herr Glock diese Zusagen erhalten haben soll. Ich kenne keine Vereinbarung für eine längere Pacht, auch nicht mündlich.“ Das Land sei nach acht jahren zur Neuausschreibung verpflichtet. Zechner beruft sich auch auf einen Aufsichtsratsbeschluss der Landesgesellschaft, in dem die europaweite Ausschreibung und die Pachtdauer auf drei Jahre festgelegt wurden.

Bad Saag, Wörthersee

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Räumungsklage von Gericht abgewiesen

Mit ein Grund für die nun kürzere Pachtdauer ist wohl ein weiterer, noch nicht abgeschlossener Rechtsstreit, der seit zwei Jahren zwischen Land und Glock läuft. 2015 brachte das Land Räumungsklage gegen Glock ein. Hintergrund ist ein Streit um die Sanierung einer Stützmauer, hier soll Glock säumig sein, so der Vorwurf des Landes. Er habe die Ufermauer instand gesetzt und überprüfen lassen, sagt hingegen Glock.

Glock ging auch gegen die Räumungsklage rechtlich vor, die Klage wurde in erster Instanz vom Bezirksgericht Klagenfurt abgewiesen. Begründung des Gerichts war, dass Glock kein vorzeitiger Auflösungsgrund nachzuweisen sei. Das wasserrechtliche Verfahren in der Causa ist noch ausständig.

Anwalt kündigt rechtliche Schritte an

Glock und sein Anwalt Todor-Kostic kündigen jedenfalls rechtliche Schritte gegen die Neuausschreibung der Pacht an: „Wir werden dieser Neuausschreibung widersprechen, hoffen aber noch immer auf eine große Lösung.“ Offen lässt der Anwalt, ob sich Haubenkoch Hubert Wallner parallel als neuer Pächter von Bad Saag bewerben will. Bedingung des Landes ist jedenfalls, dass das Bad weiterhin öffentlich zugänglich bleibt.