Alkolenker muss fünf Monate ins Gefängnis

Fünf Monate muss ein 39 Jahre alter Mann, der alkoholisiert einen schweren Verkehrsunfall verursacht hat, ins Gefängnis: Der Monteur musste sich nun wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht verantworten.

Der bis dato unbescholtene Mann war nach den Osterfeiertagen mit seinem Auto im Lavanttal unterwegs. Einige große Bier hatte der 39 Jahre alte Monteur kurz zuvor in einem Gasthaus getrunken. Vor Gericht gab er an, seit dem Unfall an Gedächtnisverlust zu leiden: Er könne sich nicht erinnern, wie es zu dem Unfall kam.

Polizei: Wagen fuhr plötzlich auf Gegenfahrbahn

Das Polizeiprotokoll ist hier klarer: Der alkoholisierte Mann sei mit seinem Auto in St. Paul im Lavanttal auf einer schnurgeraden Straße plötzlich ausgeschert, auf die Gegenfahrbahn geraten und frontal gegen einen Pkw geprallt. Die Opfer hatten laut einem Sachverständigen keine Mitschuld, sie hätten keine Möglichkeit gehabt, rechtzeitig auszuweichen, um den Unfall zu verhindern.

Ein Schwerverletzter und zwei Leichtverletzte waren die Folge. Auch der alkoholisierte Lenker erlitt eine schwere Verletzung: Beckenzertrümmerung und gebrochene Rippen, Lungenverletzung und vier Tage künstlicher Tiefschlaf. Seit dem Unfall kann er seinen Beruf nicht mehr ausüben.

Eines der Unfallopfer trug eine offene Brustkorbverletzung davon. Er war am Dienstag als Zeuge vor Gericht geladen und sagte aus, er sei sechs Wochen im Krankenstand gewesen, heute aber beschwerdefrei.

Etwa 2,0 Promille Alkohol deshalb unbedinge Haft

Richter Mathias Polak sagte, der Angeklagte hatte um die 2,0 Promille Alkohol im Blut, er wäre nicht mehr fähig gewesen, ein Auto zu lenken.

Eine unbedingte Haftstrafe gebe es deshalb, weil der Angeklagte betrunken war und das Delikt der schweren Körperverletzung gegeben sei. Der Angeklagte und sein Verteidiger erbaten drei Tage Bedenkzeit, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.