Weiter Ermittlungen nach Mastskandal

Noch immer ermittelt die Staatsanwaltschaft nach dem Schweine-Mastskandal in Unterkärnten. Die Bilder von gequälten Schweinen waren verstörend. Der Abschlussbericht wird für spätestens November erwartet.

Die Missstände wurden vom Verein gegen Tierfabriken aufgedeckt. Auf Bildern, die der Verein veröffentlichte, waren Mitarbeiter zu sehen, die Schweine mit Betäubungszangen quälten. Es gab Bilder von völlig verdreckten Futterrinnen, und von Überresten toter Tiere - mehr dazu in Tierschützer orten Schweinemastskandal (kaernten.ORF.at; 13.7.2017). In Folge des Skandals wurden vermehrte Kontrollen angekündigt. Zum Thema Schlachtung sollen verstärkt Kurse für Fleischer angeboten werden - mehr dazu in Schweinemastskandal zeigt erste Folgen (kaernten.ORF.at; 26.7.2017).

Totes Schwein in Stall

Verein gegen Tierfabriken

Auf diesem Bild des Vereins gegen Tierfabriken ist ein totes Schwein zu sehen

Ermittlungen gegen Unterkärntner Familienbetrieb

Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Tierquälerei gegen die drei Eigentümer des Traditionsbetriebes Mochoritsch sowie gegen zwei Gesellschaften, die im Besitz der Betreiberfamilie stehen. Ob es aber tatsächlich zu einer Anklage gegen den Unterkärntner Familienbetrieb komme, könne man zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht sagen, hieß es von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt.

Erst wenn der Abschlussbericht vorliege, würden weitere Schritte eingeleitet. So soll beispielsweise ein Gutachter beauftragt werden, der nachprüfen soll, ob der Tatbestand der Tierquälerei erfüllt worden ist. Bis es soweit ist, werde jedoch noch einiges an Ermittlungsarbeit von Nöten sein. Mit einer Fertigstellung des Abschlussberichtes sei bis spätestens November zu rechnen, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Dann soll auch der Ermittlungsbericht der Polizei vorliegen.

Bei Anklage drohen empfindliche Strafen

Sollte es zu einer Anklage in diesem Fall kommen, so werde es ein gemeinsames Verfahren gegen die drei Eigentümer und die zwei Betreibergesellschaften geben, so die Staatsanwaltschaft. Bei einer Verurteilung drohen dem Traditionsbetrieb empfindliche Strafen, neben einer Geldbuße seien auch Freiheitsstrafen möglich. Erst vor kurzem wurde der Strafrahmen für Tierquälerei hinaufgesetzt. Bei einem Schuldspruch müssten die Betreiber im schlimmsten Fall bis zu zwei Jahre ins Gefängnis.