16 Jahre Haft für Mord mit Eisenstange

Mit einer Eisenstange hat ein 56-jähriger Kärntner seine Ex-Freundin im Dezember 2016 verprügelt. Die Frau starb einige Tage später. Der Mann plädierte auf Totschlag, die Geschworenen verurteilten ihn wegen Mordes zu 16 Jahren Haft.

Auslöser für den Gewaltausbruch des Mannes am 15. Dezember soll ein Streit um ein gemeinsam angeschafftes Bett gewesen sein. Vor dem Haus seiner 51 Jahre alten Ex-Freundin in St. Veit an der Glan wartete der Villacher, bis sie nach Hause kam. Weil er der Ansicht war, dass ihm die Frau noch Geld für das Bett schuldete, wollte er sie zur Rede stellen.

Eisenstange Mord Prozess

APA/Gert Eggenberger

Der Angeklagte vor Gericht

Dabei eskalierte die Auseinandersetzung und der Mann griff nach einer Eisenstange und schlug der 51-Jährigen mehrmals auf den Kopf. Dann ergriff er die Flucht, konnte aber wenig später gefasst werden. Sechs Tage nach der Attacke starb die Frau im Klinikum Klagenfurt - mehr dazu in Eisenstangenattacke: Opfer gestorben.

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LPD Kärnten

Polizeifoto von der Tatwaffe

Angeklagter bekannte sich des Totschlags für schuldig

Der Angeklagte bekannte sich des Totschlags für schuldig. Er habe dem Opfer nie etwas antun können, die Tat sei „im Affekt“ passiert, sagte er. An den genauen Tathergang könne er sich allerdings nicht mehr erinnern. Laut Staatsanwältin Sandra Agnoli handelte es sich jedoch um klaren Mord. Weder bei Mord noch bei Totschlag brauche man einen Plan, erklärte sie.

Sie beschrieb das Opfer als lebenslustige Frau, die zwei Kinder hatte und in ihrer Familie gut vernetzt war. Der Angeklagte habe die Trennung nicht verkraftet und als er im Internet von einer neuen Beziehung seiner Ex-Freundin erfahren habe, habe er angefangen, sie zu belästigen, zu beschimpfen und zu verfolgen. Zehn Tage vor der Tat war die Frau mit ihrer Tochter zur Polizei gegangen und hatte Anzeige erstattet. Sie hatte zu Protokoll gegeben, sie fühle sich nicht mehr sicher.

„Sie war meine große Liebe“

In seiner Einvernahme durch Richter Bernd Lutschounig sagte der Angeklagte, die Frau sei seine große Liebe gewesen, er habe immer noch Gefühle für sie gehabt und gehofft, dass sie wieder zusammenkommen würden. Als er auf Facebook von der neuen Beziehung seiner Ex-Freundin erfahren habe, habe er schwere Depressionen bekommen und 17 Kilo abgenommen. Er sei enttäuscht und „komplett weg gewesen“.

An jenem Tag habe er „spontan entschieden“ nach St. Veit zu fahren, um mit ihr zu reden. Er habe keine Eisenstange mitgehabt, diese sei bei Mülltonnen gelehnt. Die Frau habe ihn als Versager bezeichnet, darauf habe er „eine richtige Wut“ bekommen. Dann habe er zurückgegriffen und plötzlich die Eisenstange in der Hand gehabt. Danach wisse er nichts mehr. Jedenfalls habe er die Frau weder töten noch verletzen wollen.

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Schwere Verletzungen führten zum Tod

Im Dezember 2016 schließlich fuhr der Angeklagte nach St. Veit und wartete vor dem Haus der Frau auf sie. Eine Eisenstange habe er entweder bei sich gehabt oder sie aus einem unversperrten Schuppen genommen, sagte die Staatsanwältin. Nach einem Disput habe der Mann gezielt auf den Kopf der Frau eingeschlagen. Diese habe versucht sich mit den Händen zu schützen.

Als sie schon auf dem Boden gelegen sei, habe er mit den Füßen auf ihr Gesicht eingetreten und mit der Eisenstange auf ihren Hals eingeschlagen. Das Oper habe massive Rissquetschverletzungen erlitten, die Halsschlagader sei geplatzt. Die Folge seien Hirnblutungen, Gefäßverschlüsse und ein Hirninfarkt gewesen, die zum Tod führten, schilderte Agnoli den Tathergang.

Stich mit Eisenstange in den Hals

Die schweren Verletzungen bestätigte auch der Gerichtsgutachter. Die unmittelbare Todesursache sei ein Stich „mit besonderer Heftigkeit“ in den Hals gewesen, der Halswirbelsäule und Schlagader durchtrennt habe. Dabei sei die Frau schon auf dem Boden gelegen und möglicherweise noch bei Bewusstsein gewesen, erklärte er. Die ersten Verletzungen - Schläge mit einer Eisenstange auf Kopf, Nacken und oberen Rückenbereich - seien dem Opfer von hinten und hinten seitlich zugefügt worden. Weitere Schädelfrakturen stammten laut Gutachter von anschließenden Tritten gegen den Kopf, die ebenfalls Blutungen im Gehirn auslösten.

Verteidiger im „gefühlsmäßigen Zwiespalt“

Rechtsanwalt Hans Gradischnig erklärte, als Verteidiger sei man hier in einem gefühlsmäßigen Zwiespalt, weil man Mitgefühl mit den Hinterbliebenen habe, aber als Anwalt die Verpflichtung habe, alles zu finden, um seinen Mandanten zu entlasten. Er wolle die Handlung des Angeklagten nicht beschönigen, sondern versuchen, sie ins rechte Licht rücken. Gradischnig sprach von einer „heftigen Gemütsbewegung“ des Angeklagten. Niemand könne sich in dessen emotionale Situation einfühlen.

Von einem „heftigen Affektzustand“ sprach auch der psychiatrische Sachverständige. Der Angeklagte habe eine narzisstische Persönlichkeitsstruktur und ein erhöhtes Bedürfnis nach Anerkennung. Deshalb sei er auch besonders empfindlich gegen Kränkung und Zurücksetzung. Der Angeklagte sei sich der Tat jedoch bewusst gewesen, habe danach kein Mitgefühl mit dem Opfer gehabt und sich nur darum gesorgt, wie es nun mit ihm weitergehen würde.

Zeugen belasten den Angeklagten

Die Tochter des Opfers meinte zur Tatwaffe, bei den Mistkübeln sei sicher keine gelehnt, wie es der Angeklagte ausgesagt hatte. Das bestätigte auch der Sohn der Toten. Im abschließenden Plädoyer erneuerte Staatsanwältin Agnoli den Vorwurf des Mordes. Die Geschworenen müssten nun entscheiden, ob sie dem Angeklagten glauben, dass die Eisenstange zufällig dort gestanden sei oder ob sie der Meinung seien, er habe sie extra geholt.

Geschworene sahen Mordvorwurf als bewiesen an

Nach den Plädoyers zogen sich die Geschworenen zur Beratung zurück. Sie befanden den Angeklagten des Mordes für schuldig, das Urteil lautet auf 16 Jahre Haft. Die Geschworenen folgten somit der Argumentation der Staatsanwältin, der Verteidiger hatte auf Totschlag plädiert. Die Entscheidung der Geschworenen fiel einstimmig aus. Der Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde, die Staatsanwältin Berufung an. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Zu wenige Geschworene: Erster Prozess verschoben

Der Mordprozess startete eigentlich bereits im August. Damals musste aber nach kurzer Zeit vertagt werden, weil zu wenige Geschworene zur Verhandlung erschienen waren. Acht Geschworene wären für einen Prozess nötig gewesen, inklusive Ersatzgeschworene. Es kamen aber nur sieben, eine Frau war krank, eine andere blieb unentschuldigt fern - mehr dazu in Mordprozess: Geschworene erschienen nicht.