Vier Monate Haft wegen eines Hechts

Weil er einen Hecht während der Schonzeit gefangen hat, ist in Klagenfurt ein 27 Jahre alter Mann zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Mann besaß auch keine Berechtigung zum Fischen. Den Hecht warf er ins Wasser zurück.

Vor einigen Monaten war der 27-Jährige mit seiner Freundin und seinem Hund an Turnersee spazieren. Kurz zuvor hatte er sich eine Fischerausrüstung gekauft. Ein bis zwei Mal habe er die Angel ins Wasser geworfen, schilderte der Angeklagte am Mittwoch vor Gericht. Plötzlich habe ein Hecht angebissen. „Ich habe natürlich nicht damit gerechnet, dass tatsächlich ein Fisch anbeißt und dazu auch noch ein Hecht“, sagte der Angeklagte.

Dass für Hechte zu diesem Zeitpunkt eine Schonzeit galt, habe er gewusst, sagte der Mann. Es hätte allerdings auch jeder andere Fisch anbeißen können, so der Klagenfurter, denn er habe „mit keinem speziellen Köder gefischt“. Der Fisch schwimmt aber bereits wieder, er habe ihn sofort zurück ins Wasser geworfen, sagte der Angeklagte zu Richterin Sabine Roßmann. Ein Spaziergänger beobachtete den 27-Jährigen und verständigten einen Aufsichtsfischer. Dieser ertappte den Mann auf frischer Tat und erstattete Anzeige.

Mann besitzt zwei einschlägige Vorstrafen

„In dem Moment wo der Fisch aus dem Wasser ist, ist die Tat begangen“, sagte Richterin Roßmann zu dem Angeklagten. Das Strafmaß bei solchen Handlungen beträgt bis zu drei Jahre Haft. „Der Gestezgeber zeigt mit Fischen nun einmal ein besonderes Mitgefühl“, sagte Staatsanwalt Helmut Jamnik. Er forderte einen Schuldspruch und eine angemessene Bestrafung.

Die Richterin verurteilte den 27-Jährigen zu vier Monaten bedingter Haft. Sie begründete ihr Urteil damit, dass es sich eigentlich um eine Bagatelle handle. Mildernd sei außerdem, dass sich der Mann voll umfassend geständig gezeigt habe. Weil der Klagenfurter aber bereits zwei einschlägige Vorstrafen hat, kam er nicht mit einer Geldstrafe davon. Staatsanwalt Helmut Jamnig verzichtete auf weitere Rechtsmittel. Der Angeklagte nahm das Urteil an, es ist somit rechtskräftig.